Nächster Schritt auf dem Weg zum autonomen Fahren

Bis tatsächlich Lkw und Kfz ohne Fahrer auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Indes ist das autonome Fahren ein Bereich, der sich stetig fortentwickelt. Jetzt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Verordnung zur Regelung des Betriebs mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion vorgelegt.
vom 28. Februar 2022
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Nächster Schritt auf dem Weg zum autonomen FahrenBis tatsächlich Lkw und Kfz ohne Fahrer auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Indes ist das autonome Fahren ein Bereich, der sich stetig fortentwickelt. Jetzt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Verordnung zur Regelung des Betriebs mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion vorgelegt.
Damit soll der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt werden. Das Bundeskabinett hat der Verordnung bereits verabschiedet. Nun muss nur noch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. Bundesminister Dr. Volker Wissing ist überzeugt, dass das „autonome Fahren unsere Mobilität nachhaltig verändert.“ Er sieht darin ein „enormes Potenzial bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile.“
 

„Weltweit einmalig“

Verschiedene Projekte unterstreichen den aktuellen Fortschritt, insbesondere in der Logistik: In einem gemeinsamen Forschungsvorhaben entwickeln beispielsweise gerade MAN, Deutsche Bahn, Hochschule Fresenius und Götting unter dem Titel ANITA – Autonome Innovation im Terminalablauf – einen vollautomatisierten Lkw für den Logistikbetrieb. Das Konsortium testet am DUSS Terminal in Ulm. „Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig am normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und ein enormer Kraftakt“, betont Dr. Wissing. „Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.“
 

Was regelt die Verordnung?

Neben technischen Vorschriften ist die Regelung des Verfahrens zur Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr Kern der neuen Rechtsverordnung. Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslandes erforderlich sein. Im Wesentlichen regelt die Verordnung Prüfung und Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis, Voraussetzungen und Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs, Pflichten der Beteiligten, Erprobungsregelungen sowie Ordnungswidrigkeiten.
 

Dreistufiges Verfahren

Bereits im letzten Jahr sorgte die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes für ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren. Zunächst ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen. Danach folgt der Antrag auf Genehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Betriebsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Auf welchen Straßen soll sich das Fahrzeug künftig bewegen? Diese Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune. Liegen Betriebserlaubnis und Genehmigung des Betriebsbereichs vor, kommt die eigentliche Straßenzulassung des Fahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion. Die Behörden teilen das amtliche Kennzeichen zu und fertigen die Fahrzeugpapiere aus.Bildnachweise: © IMAGO / Westend61

Beitrag von Alexander Pradka

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