Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatten die beiden Gremien Empfehlungen mit dem Ziel ausgearbeitet, die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung zu stärken. Bisher wurden diese laut Angaben des BMJ „lediglich bei der Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen – und eben nicht bereits zu Beginn der Konzeption von Regelungsentwürfen. Eine Orientierung boten Leitlinien und praktische Erfahrungen des BMJ im Rahmen der bisherigen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen in der Gesetzgebungsarbeit.
Orientierung an Vorgaben der Vereinten Nationen
Künftig sollen die Bundesministerien schon bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung – sogenannte Sustainable Development Goals, kurz SDG – der Vereinten Nationen in die Überlegungen einbeziehen. Diese Ziele hat die Weltgemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 vor knapp acht Jahren definiert. Weltweit soll ein menschenwürdiges Leben möglich sein, gleichzeitig sollen aber auch die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft gewahrt werden. Mitumfasst sind ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Handeln danach auszurichten.
Regierung will Transparenz erhöhen
„Die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist ein wichtiger Auftrag für die gesamte Bundesregierung“, betonte Staatssekretärin Dr. Angela Schlunck in einem Statement. Das betreffe gerade auch die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, „denn gute Rechtssetzung ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Entwicklung.“ Im Sinne eines „systemischen Verständnisses“ sollen außerdem Wechselwirkungen zwischen einzelnen Nachhaltigkeitszielen, einschließlich möglicher Interessenkonflikte, mitgedacht werden. BMJ und Bundeskanzleramt versprechen mehr Transparenz: Sie möchten in der Begründung von Regelungsvorschlägen darstellen, wie die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Verbindung stehen.
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