Modernisierung des Schiedsverfahrens geplant

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, dass Maßnahmen zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorsieht. Diese sollen die Digitalisierung des Rechts weiter vorantreiben, die Rechtsfortbildung fördern und transparenter machen sowie Erleichterungen bei den formalen Anforderungen mit sich bringen.
vom 20. April 2023
image

„Deutschland verfügt über eine hochentwickelte Rechtsordnung und ist Heimat exzellenter Juristinnen und Juristen“, so Marco Buschmann – insofern stecke im Streitbeilegungsstandort Bundesrepublik „großes Potenzial“. Das deutsche Recht sei bereits schiedsfreundlich, Gutes könne aber immer noch besser werden. Zuletzt wurde das Schiedsverfahrensrecht vor einem Vierteljahrhundert umfassend reformiert. Mit der jetzt geplanten Fortentwicklung soll der voranschreitenden Digitalisierung des Verfahrensrechts und den Entwicklungen in der internationalen und nationalen Schiedsgerichtsbarkeit Rechnung getragen werden.

 

Digitalisierung und Flexibilisierung

Aktuell müssen Schiedsvereinbarungen noch bestimmten Formanforderungen genügen. Das soll im Wirtschaftsverkehr jetzt wegfallen: Künftig können Parteien diese auf jedem denkbaren Weg schließen. Neue Regelungen sollen dafür Sorge tragen, dass die Entscheidungstransparenz in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit auf ein höheres Level als bisher gehoben wird. Sind die Parteien damit einverstanden, können Schiedsgerichte Schiedssprüche veröffentlichen. Außerdem will das Justizministerium die richterliche Fortentwicklung des Rechts stärken. Eine gesetzliche Absicherung soll es für mündliche Verhandlungen in Form von vollständigen oder teilweisen Videokonferenzen geben. Für die sich an ein Schiedsverfahren möglicherweise anschließendes Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren vor den staatlichen Gerichten sollen Erleichterungen im Hinblick auf die Verwendung der englischen Sprache eingeführt werden. Sowohl der Schiedsspruch selbst als auch einzelne Schriftstücke aus dem Schiedsverfahren sollen in diesen Verfahrensarten dem zuständigen Gericht in englischer Sprache vorgelegt werden können. In den Bundesländern, in denen es künftig Commercial Courts an den Oberlandesgerichten gibt, sollen diese für die Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren zuständig sein. Dort können mit Einverständnis der Parteien die Verfahren vollständig in englischer Sprache geführt werden.    

 

Copyright Bild:  Imago Images, allOver-MEV

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250428_News_BFH_Arbeitszimmer_getty-images_unsplash
EU
Umzug allein wegen Arbeitszimmer: Nicht abzugsfähig
Bezieht ein Steuerpflichtiger eine neue Wohnung, um dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, so sind die Aufwendungen für den Umzug nicht als Werbungskosten...
250424_News_Apple Meta Geldbuße_james-yarema-unsplash
EU
Hohe Geldbußen für Apple und Meta
Die EU-Kommission hat gegen Apple und die Facebook- sowie Instagram-Mutter Meta wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen...
250423_News_Kein Hund im Büro_pavel-herceg-unsplash
Kein Hund im Büro
Aus der Tatsache, dass das Mitbringen eines Hundes an den Arbeitsplatz längere Zeit nicht beanstandet wurde, kann nicht auf eine grundsätzliche Erlaubnis...