Missbrauchsaufsicht: Für Amazon gelten ab sofort verschärfte Regeln

Das Bundeskartellamt wendet erneut seine seit der im Vorjahr vorgenommenen Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mögliche erweiterte Missbrauchsaufsicht an. Dieses Mal weist die Behörde Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zu.
vom 8. Juli 2022
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Missbrauchsaufsicht: Für Amazon gelten ab sofort verschärfte Regeln 

Das Bundeskartellamt wendet erneut seine seit der im Vorjahr vorgenommenen Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mögliche erweiterte Missbrauchsaufsicht an. Dieses Mal weist die Behörde Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zu.
von Alexander Pradka
„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“, sagt Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Die Angebote des Konzerns als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem stark integrierten „digitalen Ökosystem“ verbunden, das verschiedene Nutzergruppen in sich bündelt und hält. „Wir haben entschieden, dass der Konzern auch kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist“. Konkret bedeute diese Entscheidung, dass die Bonner mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können. Auch bei den Marktplatzdienstleistungen hält die Bundesbehörde Amazon für marktbeherrschend.
 

Hybridstruktur im Online-Handel

Laut Einschätzung des Bundeskartellamts geben Konsumenten mehr als jeden zweiten Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Plattform aus. Rund 32 Milliarden Euro schwer waren die 2021 in der Bundesrepublik erzielten Umsatzerlöse, weltweit beliefen sich diese auf etwa 400 Milliarden Euro. In der Begründung für die Entscheidung hebt die Behörde die Hybridstruktur des Konzerns hervor. Zum einen verfüge das Unternehmen mit seiner Handelsplattform amazon.de über eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel. Der umsatzbezogene Marktanteil bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler liege bei über 70 Prozent. Diesen bietet Amazon zusätzliche Dienstleistungen in den Bereichen Logistik, Werbung und Zahlungsabwicklung an.
 

Vielfältige Angebote im Fokus

Zum anderen verstärke die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform die „enorme“ Bedeutung. In der Gesamtschau führe das zu einer „Regelsetzungsmacht“, die „erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Amazon könne den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen. Eine besondere Rolle spielt laut Bundeskartellamt auch das kostenpflichtige Amazon Prime-Abonnement, das neben der versandkostenfreien Zustellung von Waren weitere vielfältige Dienstleistungen beinhaltet. Rund 200 Millionen registrierte Nutzer haben derzeit weltweit einen entsprechenden Account und greifen auf das Angebot an Filmen, Serien und Musik zu. Last but not least erwähnt die Behörde, dass Amazon mit seinen Amazon Web-Services (AWS) im Cloud Computing als führend gilt. 56 Prozent des Jahresabschlusses 2021 seien darüber erzielt worden.
 

Klassische Verfahren sind bereits anhängig

Nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht führt das Bundeskartellamt gegen Amazon bereits zwei Verfahren. In dem einen geht es um die Frage, inwieweit das Unternehmen mit Preiskontrollmechanismen beziehungsweise Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Marktplatz tätigen Händler nimmt. Im anderen prüft die Behörde, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Marktplatz ausschließen, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen.Bildnachweise: © IMAGO / BildFunkMV]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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