Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gebrauch: Dieses Mal steht Microsoft im Fokus der Bonner Behörde. Sie prüft, ob das Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.
vom 30. März 2023
image

Das ist Schritt eins in dem Prüfverfahren, bestimmte Verhaltensweisen des Softwaregiganten nimmt das Bundeskartellamt hier noch nicht unter die Lupe. Erst wenn die überragende Bedeutung bejaht wird, kommt es zur Überprüfung, ob ein missbräuchliches Vorgehen seitens Microsoft vorliegt. Insofern verweist das Bundeskartellamt, dass bei Beschwerden oder Hinweisen auf potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und gegebenenfalls weiteren Wettbewerbsbehörden gesondert zu entscheiden sein wird. Ins Visier des Bundeskartellamts waren seit dem Inkrafttreten des § 19a GWB im Jahr 2021 bereits andere große Digitalkonzerne geraten. Eine überragende marktübergreifende Bedeutung ist bereits für Alphabet/Google und Meta rechtskräftig festgestellt, Amazon hat die entsprechende Verfügung des Amts angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukommt, ist laut Angaben der Behörde „weit fortgeschritten“.         

Digitales Ökosystem

Als Anhaltspunkt für die starke Position Microsofts ist laut Angaben der Behörde das „Vorliegen eines digitalen Ökosystems“, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Damit verbundene Machtstellungen seien „von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar“. Microsoft habe bei Betriebssystemen und bei Bürosoftware eine sehr starke Stellung und erweitere sein Produktangebot in diesen Segmenten stetig. „In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams“, ergänzt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Darüber hinaus sei das Unternehmen in weiteren Bereichen wie Gaming mit der Xbox, Karrierenetzwerken mit LinkedIn oder auch Suchmaschinen mit Bing tätig und mache mit der Integration von Anwendungen künstlicher Intelligenz auf sich aufmerksam. „Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt“, so Mundt weiter. „Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen.“  

 

Copyright Bild: Unsplash, Turag Photography

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

16 March 2024: Symbolic image of exclusion, racism and discrimination
Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“
„Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Grundlage für Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber...
E-commerce Photo Illustrations Amazon logo displayed on a laptop screen and a small shopping cart are seen in this illus
EU
Amazon muss Werbearchiv öffentlich zugänglich machen
Laut einem Beschluss des Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofes muss Amazon ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung...
Joyful mother girl running on park alley sunny weekend
Versicherter Arbeitsweg und unversicherter Abweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin...