Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
vom 12. Mai 2022
image
Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

241008_News_Leiharbeitnehmer Überlassungshöchstdauer_ US_pickawood-iEW3iKU9geI-unsplash
Umstrittene Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer bei Betriebsübergang
Bis vor das Bundesarbeitsgericht ging ein Fall, in dem ein Leiharbeitnehmer und ein Betrieb über die Überlassungshöchstdauer streiten. Kompliziert ist...
Photocall UNFP Trophy - Paris Lassana Diarra during the 31th edition of the UNFP (French National Professional Football
Der Fall Diarra: FIFA-Regeln verstoßen gegen Unionsrecht
Das Transfersystem des Weltfußballs ist nach dem Bosman-Urteil vor knapp 30 Jahren einmal mehr in seinen Grundfesten erschüttert: Der Europäische Gerichtshof...
241001_News_RA_Googlebewertung_US_firmbee-com-31OdWLEQ-78-unsplash
Google-Bewertung, ohne Kunde zu sein: Nur mit entsprechendem Hinweis
Das Oberlandesgericht Oldenburg war mit der Frage beschäftigt, ob ein Unterlassungsanspruch eines Unternehmens besteht, wenn jemand, der nicht Kunde ist,...