Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
vom 12. Mai 2022
image
Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

230330_News_BKartA_Micros_US_Turag Photography
Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts
Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...
file folders labeled commercial law PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright xZerborx Panthermedia
Angabe des Wohnorts im Handelsregister?
§ 43 der Handelsregisterverordnung sieht vor, dass in das Handelsregister neben dem Namen von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern auch das Geburtsdatum...
230323_News_Digitales Vereinsrecht_US_Compare Fibre
Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich
Künftig können auch deutsche Vereine standardmäßig ihre Mitgliederversammlungen in hybrider Form oder vollständig virtuell abhalten. Eine Änderung der...