„From the river to the sea, Palestine will be free” – so äußerte sich im Herbst des vergangenen Jahres der niederländische Fußballprofi Anwar El Ghazi, der marokkanische Wurzeln hat, auf Instagram. Sein Arbeitgeber, der Fußball-Bundesligist 1. FSV Mainz 05, stellte ihn vom Spielbetrieb frei. In der Folge des Überfalls der Hamas am 7. Oktober einen solchen Post zu verfassen, sei unerträglich. Begründung: es handele sich um eine Israel-feindliche Äußerung, dem Staat Israel wird mit der Aussage quasi das Existenzrecht abgesprochen. Aufgrund der Reaktion des Vereins löschte der Fußballprofi zunächst seinen Post. Der Verein hob nach Gesprächen mit dem Spieler die Suspendierung auf, teilte aber mit, dass der Profi abgemahnt werde. In einem Tweet auf X bekräftigte El Ghazi dann allerdings, dass er sich inhaltlich nicht von seinem ursprünglichen Post distanziere. Das nahm der Verein zum Anlass, das Arbeitspapier mit dem Spieler fristlos zu kündigen. Der ging gegen diese Kündigung vor, ein Gütetermin Ende Januar verlief ergebnislos. Jetzt hat das Arbeitsgericht Mainz sein Urteil gesprochen.
14-Tagesfrist maßgeblich
Der Fußballverein hatte sich entschieden, direkt auf den Post nicht mit einer Kündigung zu reagieren, sondern mit den milderen Mitteln zeitweise Suspendierung und Abmahnung zu reagieren, wobei im Hinblick auf letztere offengeblieben ist, ob diese tatsächlich erfolgt ist. Als problematisch erwies sich nun, dass für die fristlose Kündigung nur solche Tatsachen maßgeblich sind, die bei deren Zugang nicht länger als zwei Wochen bekannt waren. Der ursprüngliche Post auf Instagram lag schon außerhalb dieser Frist, so dass es laut Arbeitsgericht Mainz nur auf ein etwaiges Fehlverhalten durch Äußerungen in den sozialen Medien innerhalb dieser 2-Wochen-Frist ankommen kann. Der Tweet auf X ist laut Gericht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unter Berücksichtigung des gesamten Zusammenhangs erweise sich die Fortsetzung des bis Ende Juli 2025 befristeten Vertrags auch im Hinblick auf die arbeitsvertragliche Treue- und Rücksichtnahme nicht als unzumutbar. Das Gericht sprach dem Spieler auch die Fortzahlung seines Gehalts in Höhe von monatlich 150.000 Euro plus einer Sonderzahlung zu, insgesamt rund1,5 Millionen Euro. Der Bundesligaclub hat sich entschlossen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nach wie vor hält der Verein die Aussagen für menschenverachtend. El Ghazi selbst hat nach dem Erfolg vor Gericht seinen Vertrag bei den Mainzern selbst fristlos gekündigt.
Copyright Bild: IMAGO / Revierfoto