Leitentscheidungen des BGH in Massenverfahren sollen Rechtssicherheit erhöhen

Die Bundesregierung bemüht sich um eine weitere Entlastung der Justiz und mehr Rechtsklarheit. Zu den Maßnahmen gehört, dass der Bundesgerichtshof künftig in Massenverfahren Leitentscheidungen treffen kann. Diese sollen grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich beantworten, damit die mit den Fällen befassten Instanzen schneller, transparenter und in nachvollziehbarer Weise entscheiden können.
vom 31. August 2023
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Mitte August hatte die Bundesregierung den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH beschlossen. Wird im Massenverfahren eine Revision eingelegt, kann der BGH dieses dann zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Er entscheidet auf jeden Fall, nicht mehr möglich ist damit künftig die „Flucht“ in die Revisionsrücknahme, ein beliebtes Mittel, wenn sich auf dem Weg zu einem Grundsatzurteil eine Niederlage abzeichnet. Die Leitentscheidung hat keine Auswirkungen auf das einzelne Revisionsverfahren, den Parteien bleibt es also unbenommen, sich zu vergleichen oder die Revision zurückzunehmen. Den Gerichten und der Öffentlichkeit dienen die Leitentscheidungen als „Richtschnur“ und Orientierung“, so eine Verlautbarung aus dem Ministerium. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Anhängige Parallelverfahren können Gerichte im Einverständnis mit den Parteien bis zur Revisions- oder Leitentscheidung aussetzen.  

Einheitliche Entscheidungen erleichtern

Buschmann und das Kabinett reagieren mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren auf die Tatsache, dass im Falle von Massenverfahren viele Verbraucherinnen und Verbrauchern von den gleichen Sachverhalten betroffen sind – etwa wenn es um die Überprüfung der Wirksamkeit von Klauseln in Verträgen mit Versicherungen und Banken, Internetdiensteanbietern, Fitnessstudios oder auch im Zusammenhang mit dem Autokauf geht. Bisher kommt es noch selten zu Grundsatzentscheidungen, weil bei meist über Jahren andauernden und bis in die letzte Instanz laufenden Verfahren bei einer sich abzeichnenden Niederlage kurz vor dem Ende Rechtsmittel zurückgenommen werden oder die voraussichtlich unterliegende Partei einen Vergleichsvorschlag macht, die die andere nicht ablehnen wird. Der Bundesjustizminister bezeichnete den Schritt nach dem Beschluss als „wichtigen Baustein“, um Massenverfahren „in Zukunft noch effizienter erledigen zu können“. Das sei „gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher“ und „entlaste zugleich die Justiz“.

 

 Copyright Bild:  IMAGO / biky

Beitrag von Alexander Pradka

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