Kritik an geplanter Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag hat die von der Bundesregierung geplante Einrichtung einer neuen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung Kritik erfahren. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter empfiehlt, vorhandene Strukturen zu nutzen.
vom 24. November 2022
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Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) will das Bundeskabinett die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland strukturell verbessern. Zentraler Bestandteil ist hierbei eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, zu der auch eine bundesweite Hinweisannahmestelle gehört. Das Bundesministerium der Finanzen soll diese gemäß dem ursprünglichen Plan der Regierungsparteien in seinem Geschäftsbereich ansiedeln. Ziel ist es, Synergieeffekte zwischen Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung zu nutzen. Im späteren Verlauf soll die Zentralstelle in die neu zu errichtende Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden.      

Besser auf vorhandene Strukturen setzen?

Die Gewerkschaft für Polizei hält es für deutlich sinnvoller, schneller realisierbar und in der Wirkung effektiver, bereits bestehende Behördenstrukturen zu stärken und ihnen die neuen Aufgabenfelder zu übertragen. Hier stünden erfahrene Ermittlungsbeamte zur Verfügung, die sofort loslegen könnten. Konkret gemeint ist der Zollfahndungsdienst mit dem Zollkriminalamt und den nachgeordneten Zollfahndungsämtern. Eine neue Behörde sei nicht in der Fläche verankert und weise keinen Unterbau auf. Gerade dieser sei aber in der Kriminalitätsbekämpfung wichtig. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bezeichnet die Bildung einer neuen Behörde als nicht erforderlich, nicht praktikabel und auch nicht zielführend. Hier sehen die Verantwortlichen eher die Nutzung der Strukturen der Generalzolldirektion als vernünftig an.  

Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften begrüßt

Das im SDG II vorgesehene Verbot von Barzahlungen bei Immobilienkäufen hält der Bund hingegen für die richtige Maßnahme, ebenso wie die Bundesnotarkammer. Der Umlauf von Bargeld ist schwer nachzuvollziehen und damit zur Geldwäsche sehr gut geeignet. In diesem Zusammenhang noch weiter geht das Netzwerk Steuergerechtigkeit, das für eine generelle Obergrenze bei Bargeldzahlungen plädiert. Für die effektive Bekämpfung von Kriminalität inklusive Steuerhinterziehung sei eine möglichst niedrige Bargeldgrenze von beispielsweise 2.000 Euro wünschenswert. Mehr Transparenz verlangt das Netzwerk im Hinblick auf die Transparenz am Finanzmarkt. Einzelne Investoren könnten beispielsweise Millionenbeiträge investieren und gleichzeitig einen so kleinen und schnell handelbaren Anteil halten, dass eine Nachverfolgung über das Transparenzregister in seiner jetzigen Form weder sinnvoll noch für Behörden und betroffene Unternehmen möglich sei.  

 

Copyright Bild: Unsplash, regularguy.eth

Beitrag von Alexander Pradka

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