Wie die Behörde in ihrem Report mitteilt, ergibt sich die hohe Gesamtfallzahl zu einem Großteil aus Ermittlungsverfahren wegen Bestechung (§ 334 des Strafgesetzbuches) und besonders schwerer Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300 StGB). Bestechungsfälle sind von 1.862 im Jahr 2020 auf 2.388 im Folgejahr angestiegen, Straftaten im Sinne des § 300 StGB von 113 auf 1.324. Das BKA führt den Anstieg auf Folgeermittlungen in Sachsen im Zusammenhang mit der Erstellung falscher Hauptuntersuchungen und Sicherheitsüberprüfungen für Kraftfahrzeuge, Ermittlungen etwa in Nordrhein-Westfalen bezüglich der Manipulation von Klausurenergebnissen im Hochschulbereich sowie in Niedersachsen im Bereich des Handels mit Industriewaren und überfakturierter Rechnungen zurück.
Mehr Tatverdächtige als im Vorjahr
Auffällig ist daneben die Zunahme der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (plus 140 Prozent von 165 auf 393) sowie die Bestechung im Gesundheitswesen (plus 237 Prozent von 46 auf 172 Fälle). Diese gehen laut BKA auf umfangreiche Ermittlungen in Bayern und Brandenburg im Zusammenhang mit dem Medizinproduktehandel zurück. Die Zahl der wegen Korruptionsstraftaten ermittelten Tatverdächtigen stieg 2021 an. Das betrifft sowohl die Nehmerseite (plus gut elf Prozent), als auch die Geberseite (plus knapp 15 Prozent). Der Anteil an Amtsträgern an den tatbereiten Nehmern sank auf das niedrigste Niveau der letzten fünf Jahre. Er lag bei 55 Prozent, in den meisten Jahren davor bewegte er sich zwischen 67 und 72 Prozent. Das BKA vermutet einen Zusammenhang mit der zwischenzeitlichen pandemiebedingten Schließung von Behörden.
Baubranche war 2021 besonders betroffen
Ein Beleg für die These findet sich bei den Vorteilen, die sich Geber versprechen. 2020 ging der Löwenanteil mit fast 54 Prozent noch auf das Konto der Erlangung behördlicher Genehmigungen. 2021 waren es nur mehr 25 Prozent. Deutlich gestiegen ist der Anteil der Erlangung von Aufträgen, von knapp 18 Prozent in 2020 auf fast 38 Prozent 2021. Signifikant ist außerdem der Anstieg des Teils, der auf die Erlangung interner Informationen entfällt – von knapp zwei auf jetzt rund 9,5 Prozent. Besonders betroffen 2021 die Baubranche. Geber stammten im vergangenen Jahr zu fast 43 Prozent aus diesem Bereich, das entspricht einem Plus gegenüber 2020 in Höhe von knapp 24 Prozentpunkten. Zurückgegangen ist die Zahl der Geber im Dienstleistungsgewerbe – von knapp 32 Prozent auf gut elf Prozent. Zurückgegangen ist der Anteil von Medizin und Pharma, von 14 Prozent auf knapp 7,5 Prozent.
Schadenssumme schwankt über die Jahre
Rund 61 Millionen Euro gibt das Bundeskriminalamt als Schadenssumme aus Korruptionsstraftaten an. Die Zahl unterliegt im Jahresvergleich generell starken Schwankungen. 2020 lag sie beispielsweise bei 81 Millionen Euro, im Jahr zuvor lediglich bei 47 Millionen Euro. Deutlich höhere Angaben liegen für 2018 (121 Millionen Euro) und vor allem 2018 (291 Millionen Euro) vor. Die Zahlen sind allerdings ohnehin Richtwerte, da sich die Ermittlung konkreter Schadenssummen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten nur schwierig ermitteln lassen. Vorteile aus erlangten Genehmigungen oder sonstige Wettbewerbsvorteile könnten nur schwer beziffert werden, ebenso immaterielle Schäden.
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