Koordiniertes Vorgehen gegen Geldwäsche

Für Kriminelle soll es schwieriger werden, Geld zu waschen. Die EU-Kommission knüpft ein engmaschigeres Netz, will die internationale Zusammenarbeit stärken und sorgt für die Verbindlichkeit von Regelungen.
vom 21. Juli 2021
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Koordiniertes Vorgehen gegen Geldwäsche

Mit insgesamt vier Gesetzgebungsvorschlägen möchte die Europäische Kommission für eine EU-weit besser koordinierte, lückenlose und effiziente Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sorgen. Sie reagiert damit unter anderem auf die im Rahmen der Digitalisierung veränderten Gegebenheiten am Finanzmarkt.
Zentrale Punkte des EU-Vorhabens sind die Schaffung einer EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung, die direkte Überwachung von Finanzinstituten, eine neue Verordnung mit unmittelbar geltenden Vorschriften, die Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor sowie eine Deckelung der Obergrenze für Barzahlungen in allen EU-Staaten.
 

Neue EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung

Spätestens 2024 soll die „Anti Money Laundering Authority“ (kurz AMLA) operativ tätig sein. Sie wird ein einheitliches System für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen und besonders risikoreiche Finanzinstitute, die in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind, direkt beaufsichtigen. Daneben soll sie die Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen verbessern und die Arbeit nationaler Behörden koordinieren. In der Folge sollen Analysen leichter möglich sein und vor allem grenzübergreifende illegale Geldströme besser aufgedeckt werden können.
 

Einheitliches EU-Regelwerk

Keinen Spielraum wird es mehr für die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht geben. Aufgrund des doch laxen Umgangs mancher Mitgliedsstaaten mit der bisherigen Richtlinienpraxis sorgt künftig ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form einer Verordnung für ein verbindliches Vorgehen. Die EU-Kommission will in diesem Zusammenhang einschlägige Vorschriften harmonisieren und manche Bereiche detaillierter regeln. Dazu zählt sie explizit die Kundensorgfaltspflicht, wirtschaftliches Eigentum sowie Befugnisse und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen.
 

Reaktion auf die Digitalisierung

Mit der angekündigten Reform sollen die einschlägigen Vorschriften auf den kompletten Krypto-Sektor ausgeweitet werden. Bislang sind nur diverse Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern erfasst. Alle Diensteanbieter müssen danach bei der Feststellung der Kundenidentität die Sorgfaltspflicht beachten. Transfers von Kryptowerten wie beispielsweise Bitcoin sollen künftig vollends nachverfolgt werden können. Anonyme Krypto-Geldbörsen sind nicht mehr erlaubt.
 

Barzahlungsobergrenze: 10.000 EUR

Bis heute existieren in 18 von 27 Mitgliedsstaaten Obergrenzen bei der Bezahlung mit Bargeld, die dabei auch noch ordentlich schwanken. In Griechenland etwa liegt die Obergrenze bei gerade einmal 500 EUR, in Kroatien bei 15.000 EUR. Die Bundesrepublik kennt eine solche Beschränkung von Barzahlungen bisher gar nicht. Nach dem Willen der EU-Kommission soll es künftig eine EU-weite Obergrenze in Höhe von 10.000 EUR geben, niedrigere dürfen beibehalten werden.
 

Was jetzt passiert

„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem“, sagt die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGiunness. „Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen.“ Mit dem vorgelegten Maßnahmenpaket intensiviere die Kommission die Bemühungen, das Waschen schmutzigen Geldes über das Finanzsystem zu stoppen. Dabei sollen insbesondere Koordinierung und internationale Zusammenarbeit helfen. Im nächsten Schritt werden die Gesetzgebungsvorschläge im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Bildnachweise: © IMAGO / Michael Gstettenbauer

Beitrag von Alexander Pradka

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