Davon betroffen waren drei Unternehmen und eine natürliche Person, branchenseitig standen hier Schutzkleidung, Breitbandgeräte und Bauleistungen im Fokus. Es fanden laut Angaben des Amtes selbst elf Durchsuchungsaktionen statt. 17 Unternehmen haben über Kronzeugenanträge neue Informationen über Verstöße in ihrem Sektor mitgeteilt. Die überwiegende Zahl der Kartellbußgeldverfahren gehe mittlerweile aber auf Quellen zurück, die außerhalb des Kronzeugenprogramms liegen, heißt es aus Bonn. Dazu zählt auch die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die das Amt seit Juli 2023 betreibt. Seit 2019 sind Bußgelder in Höhe von 1,3 Milliarden Euro verhängt worden. Mehrere große Kartellverfahren liefen außerdem noch. Das Amt berichtet weiter von Missbrauchsverfahren in wichtigen Segmenten wie der Lebensmittelbranche und dem Energiebereich. Gegen Coca-Cola etwa ermittelt das Amt im Zusammenhang mit der Rabattgestaltung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Edeka muss sich wegen erhobener Forderungen in Verbindung mit der Einführung des Payback-Systems verantworten. Im Bereich der Fernwärme laufen in mehreren Fällen Prüfungen gegen Versorger zu den sogenannten Preisanpassungsklauseln.
Digitalwirtschaft im Fokus
„Ganz oben auf der Agenda“ steht laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt die Digitalwirtschaft. Das Facebook-Verfahren sei abgeschlossen, dies gelte weit über die Grenzen Deutschlands hinaus als „bahnbrechend“. Der BGH habe die erste grundlegende Entscheidung in einem Verfahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne gefällt und das Amt in Sachen Amazon „vollauf bestätigt“. „Viele weitere Verfahren gegen Big Tech laufen“, ergänzt Mundt. Eines der aktuell bestimmenden Themen sei Künstliche Intelligenz. „Sie birgt enormes Potenzial, aber auch Risiken für den Wettbewerb.“ Im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass auch Microsoft ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung ist und daher der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB unterfällt. Der Beschluss ist rechtskräftig, wie schon zuvor bei Meta/Facebook, Google/Alphabet und Amazon. In Sachen Apple ist diese Feststellung beim Bundesgerichtshof noch anhängig. Geprüft hat das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr zudem rund 900 Fusionen, bei zehn von ihnen kam es zu einer vertieften Prüfung. Nur dank der Fusionskontrolle könnte Marktmacht präventiv unterbunden werden, so Mundt, „statt mühsam nachträglich das Verhalten der Unternehmen zu kontrollieren“. Er erwähnt explizit Übernahmen „innovativer Startups“. Im Zusammenhang mit dem Schutz des Innovationswettbewerbs und der Kontrolle sogenannter „Killer-Acquisitions“ habe die Transaktionswertschwelle im deutschen Wettbewerbsgesetz eine zunehmende Bedeutung erlangt. Dadurch können wichtige Vorhaben geprüft werden, die zwar nicht die gesetzlichen Umsatzschwellen der Fusionskontrolle erfüllen, aber bei denen für Zielunternehmen ein entsprechend hoher Kaufpreis gezahlt wird.
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