Der Vorwurf der Bundesstaaten richtet sich auf die Praxis der Alphabet-Tochter, trotz von den Nutzern abgeschalteter Location-Tracking-Funktionen über die zahlreichen Applikationen wie Search und Maps trotzdem weiter Geodaten von ihnen gesammelt und gespeichert zu haben – und diese dabei in der irrigen Annahme zurückgelassen habe, dies nicht zu tun. Untersucht wurde die Praxis des Tech-Giganten in den Jahren 2014 bis 2020. Diese verstieß gegen das Verbraucherschutzrecht in den Bundesstaaten. Google hat der Zahlung von umgerechnet 379 Millionen Euro zugestimmt und sich darüber hinaus verpflichtet, ab 2023 seine Location-Tracking-Regularien transparenter zu gestalten.
Kritik aus 40 Bundesstaaten
Die Generalstaatsanwälte kritisierten, Google habe den Nutzern zwar die Möglichkeit gegeben, die Speicherung ihrer Ortungsdaten abzulehnen. Sie seien aber nicht darauf hingewiesen worden, dass die Google-Apps ebenfalls automatisch Positionsdaten erheben.
José Castaneda, Sprecher bei Google, beschwichtigte gegenüber der New York Times: „Wir haben die Untersuchungen im Einklang mit den Verbesserungen abgeschlossen, die wir in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen haben. Die Trackings beruhen auf veralteten Richtlinien, die wir schon geändert haben.“ Wie die New York Times weiter berichtet, kommt den Bundesstaaten in den USA bei der Beobachtung der Praktiken von Technologiefirmen eine wachsende Bedeutung zu, weil es an Bundesrecht schlicht fehlt.
Mangel an Bundesrecht
So hätten viele Staaten eigene Verbraucher- und Datenschutzregeln entwickelt, dazu zählen etwa Kalifornien, Colorado und Virginia. Auf diese Weise sei ein regelrechter „Flickenteppich“ an Vorschriften entstanden, der „künstlich“ an den Grenzen der Bundesstaaten endeten. Es gäbe zwar eine breite überparteiliche Unterstützung für bundesstaatenübergreifende Datenschutzregeln, Republikaner und Demokraten seien sich allerdings seit langem uneins darüber, wie weit solche Regeln reichen sollen, um Geschäftsmodelle einzudämmen, die auf der Datenerfassung beruhen.
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