Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) sieht vor, dass App-Entwickler, die ihre Anwendungen im App-Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben müssen, potenzielle Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des Stores zu informieren und sie dorthin zu lenken. Kunden würde so die Chance eröffnet, dort Einkäufe zu tätigen. Laut Ansicht der EU-Kommission habe Apple gegen diese „Anti-Steering-Verpflichtung“ im Sinne des DMA verstoßen. Aufgrund einer Reihe von Einschränkungen, die Apple den Entwicklern auferlege, könnten diese nicht in vollem Umfang von den Vorteilen anderer Vertriebskanäle außerhalb des App-Stores profitieren. Ebenso könnten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da sie darüber keine Informationen erhielten. Apple sei im bisherigen Verfahren nicht der Nachweis gelungen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind. Die EU-Kommission hat Apple angewiesen, die technischen und kommerziellen Leistungsbeschränkungen aufzuheben und auch in Zukunft nicht mehr anzuwenden. Apple hat bereits angekündigt, gegen die Maßnahmen der EU-Kommission vorzugehen. Gegenüber der Deutschen Presse Agentur sagte ein Unternehmenssprecher: „Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen.“ Trotz regem Austausch verschiebe die Kommission aber immer wieder Vorgaben.
„Consent-or-Pay“-Modell von Meta
Im Fall von Meta geht es um die Einführung des 2023 eingeführten sogenannten „Consent-or-Pay“-Modells. Nutzer von Facebook und Instagram in der EU hatten die Wahl zwischen dem Abschluss eines zahlungspflichtigen monatlichen Abonnements ohne Werbeschaltungen und einer kostenfreien Nutzung mit der Nutzung personenbasierter Daten für personalisierte Werbung. Laut Ansicht der EU-Kommission ist dieses „Consent-or-Pay“-Modell nicht mit dem DMA vereinbar. Verbraucherinnen und Verbraucherinnen hätten nicht die Möglichkeit, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten nutzt. Meta reagierte und führte im November 2024 eine zusätzliche kostenlose Version ein, die angeblich weniger personenbasierte Daten nutzt. Diese Version ist aktuell in Prüfung – die Geldbuße bezieht sich auf den Zeitraum zwischen März 2024 und November 2024. Da das DMA Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, wären weitaus höhere Sanktionen möglich gewesen. Es gibt Stimmen, die solche befürwortet hätten. Gegenüber der Deutschen Presse Agentur äußerte etwa Andreas Audretsch, Bundestagsabgeordneter der Grünen: „Die Kommission hätte härter agieren müssen, in früheren Verfahren hatte sie deutlich höhere Strafen in Milliardenhöhe verhängt.“
Copyright Bild: Thanks to James Yarema on Unsplash