Hohe Geldbuße für Schokoladenkonzern Mondelēz

Weil das Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffeeprodukten zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht behindert hat, hat die EU-Kommission gegen Mondelez International eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro verhängt.
vom 3. Juni 2024
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Die Firma hat ihren Sitz in den USA und ist einer der weltweit größten Schokolade und Keksproduzenten. Zu Mondelez gehören neben anderen die bekannten Marken Milka, Oreo, Ritz und Toblerone. Bis 2015 kamen unter anderem auch die Kaffeemarken HAG und Jacobs dazu. Eine Untersuchung der EU-Kommission hatte ergeben, dass Mondelēz gegen Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen hat. Das Unternehmen agierte mit wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und stimmte Verhaltensweisen ab, um den grenzüberschreitenden Handel mit verschiedenen Schokolade-, Keks- und Kaffeeprodukten zu beschränken. Außerdem nutzte es seine beherrschende Stellung auf bestimmten nationalen Märkten für den Verkauf von Tafelschokolade missbräuchlich aus. Insgesamt 22 wettbewerbswidrige Vereinbarungen beziehungsweise abgestimmte Verhaltensweisen stellten einen Verstoß gegen Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.

 

Verstöße gegen die AEUV

Der Produzent beschränkte die Gebiete oder die Kunden, an die sieben Großhändler dessen Produkte weiterverkaufen durfte. Eine Vereinbarung enthielt zudem die Weisung, dass für ausgeführte Produkte höhere Preise zu verlangen waren als für Inlandsverkäufe. Diese Vereinbarungen und Verhaltensweisen kamen im Zeitraum von 2012 bis 2019 zur Anwendung und deckten alle EU-Märkte ab. Außerdem hinderte der Konzern zehn in bestimmten Mitgliedsländern tätige Alleinvertriebshändler daran, Verkaufsanfragen von Kunden in anderen Mitgliedstaaten ohne vorherige Genehmigung durch Mondelēz zu beantworten. Diese Verstöße erfolgten zwischen 2006 und 2020. Der in Art 102 AEUV behandelte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung lag zum einen in der Weigerung, einen Großhändler in Deutschland zu beliefern, um den Weiterverkauf von Tafelschokolade nach Belgien, Bulgarien, Österreich und Rumänien zu verhindern, wo die Preise für die Produkte höher lagen. Zum anderen stellte der Konzern die Lieferung bestimmter Tafelschokolade in die Niederlande ein, um die Einfuhr dieser Produkte nach Belgien zu verhindern, wo Mondelēz sie ebenfalls zu höheren Preisen verkaufte.

 

Unternehmen kooperierte

Wie die EU-Kommission mitteilte, hat sie bei der Festsetzung der Geldbuße die Schwere und Dauer der Zuwiderhandlungen sowie dem mit den Zuwiderhandlungen in Verbindung stehenden Umsatz von Mondelēz Rechnung getragen. Darüber hinaus berücksichtigte die Kommission, dass Mondelēz im Rahmen des Kooperationsverfahrens mit der Kommission zusammenarbeitete und seine Haftung für die Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ausdrücklich anerkannte. Daher gewährte die Kommission Mondelēz eine Ermäßigung der Geldbuße um 15 Prozent. Lebensmittelpreise seien von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich hoch und der Handel im Binnenmarkt könne über die Grenzen der einzelnen Staaten hinweg zu niedrigeren Preisen und zu einem größeren Produktangebot führen, teilte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, zuständig für Wettbewerbspolitik, mit. „Das ist in Zeiten hoher Inflation besonders wichtig. Mondelēz hat auf rechtswidrige Weise grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU eingeschränkt – damit bezweckte das Unternehmen, die Preise für seine Produkte hoch zu halten, was für die Verbraucher von Nachteil war.“  

 

Copyright Bild: IMAGO / ABACAPRESS

Beitrag von Alexander Pradka

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