Auf Delivery Hero entfallen dabei knapp 224 Millionen Euro, auf Glovo gut 105 Millionen Euro. Da die Unternehmen ihre Kartellbeteiligung zugaben und einem Vergleich zustimmten, ermäßigte die Kommission die Geldbußen um zehn Prozent. Berücksichtigung fand auch, dass das Kartell nicht über den gesamten Zeitraum mit der gleichen Intensität betrieben wurde. Andererseits handelte es sich um ein vielschichtiges Kartell, dessen Ausdehnung den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betraf. Wie die EU-Kommission weiter mitteilt, handelt es sich um den ersten Beschluss, mit dem sie ein Kartell ahndet, das den Arbeitsmarkt betrifft. Außerdem wurde ebenfalls zum ersten Mal die wettbewerbswidrige Ausnutzung einer Minderheitsbeteiligung an einem konkurrierenden Unternehmen sanktioniert.
Abwerbeverbot und Marktaufteilung
Was war geschehen? Im Juli 2018 erwarb Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo und erhöhte diese durch weitere Anteilskäufe schrittweise. Im Juli 2022 übernahm Delivery Hero die alleinige Kontrolle über Glovo. In diesen vier Jahren beseitigten beide Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen den gegenseitigen Wettbewerbsdruck und schwächten die eigentlich untereinander bestehende Konkurrenz durch mehrschichtige wettbewerbswidrige Abmachungen. Die beim Erwerb der ersten Minderheitsbeteiligung unterzeichnete Aktionärsvereinbarung enthielt Klauseln, die beide Unternehmen verpflichteten, auf die Einstellung bestimmter Mitarbeiter des Konkurrenten zu verzichten. Die Vereinbarung erweiterten Delivery Hero und Glovo zu einem allgemeinen gegenseitigen Abwerbeverbot. Mit dem Austausch sensibler Geschäftsinformationen schafften es die Lebensmittellieferanten, ihr Marktverhalten untereinander anzupassen. Zu diesen Informationen zählten etwa Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und Produktmerkmale. Ferner teilten sie die nationalen Märkte für die Essensauslieferungen auf Bestellung im EWR untereinander auf. Das führte zur Beseitigung aller bestehenden räumlichen Überschneidungen und zur Vereinbarung, das Terrain des jeweils anderen unangetastet zu lassen. Hinsichtlich der Märkte, in denen beide noch nicht vertreten waren, gab es Absprachen, wer auf welchem Markt tätig werden soll. Wie die Kommission mitteilt, wurden „alle Praktiken durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo erleichert. Delivery Hero erhielt Zugang zu sensiblen Geschäftsinformationen, konnte Entscheidungsprozesse bei Glovo beeinflussen und somit „letztlich die Geschäftsstrategien der beiden Unternehmen aufeinander abstimmen“.
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