Vor rund vier Jahren, am 20. Mai 2021, stellte die Europäische Kommission per Beschluss fest, dass die sieben Investmentbanken UBS, Natixis, UniCredit, Nomura, Bank of America, Portigon – vormals WestLB – und NatWest – vormals Royal Bank of Scotland – über einen Zeitraum von fast 15 Jahren an einem Kartell im Sektor für europäische Staatsanleihen beteiligt waren. Gegen Nomura, UBS und UniCredit verhängte sie deshalb Geldbußen in Höhe von 371 Millionen Euro. In den Fällen Bank of America und Natixis war die Befugnis der Kommission zur Verhängung einer Geldbuße bereits verjährt. NatWest hatte das Kartell gegenüber der Kommission offengelegt und kam daher ebenfalls ohne Sanktionierung aus der Sache heraus. Die Geldbuße von Portigon hatte die Kommission auf null Euro festgesetzt. Das Unternehmen profitierte in dem Fall davon, dass es in dem für die Bemessung der Obergrenze der Geldbuße maßgebenden Geschäftsjahr einen negativen Umsatz zu verzeichnen hatte. Alle Banken außer NatWest hatten beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Kommission beziehungsweise Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen eingereicht.
Banken haften für ihre Händler
Im Wesentlichen bestätigt das Urteil des Gerichts den Beschluss der Kommission. Lediglich die Geldbußen für UniCredit und Nomura wurden geringfügig herabgesetzt. Im Falle von Nomura hat die Kommission einen Fehler bei der Ermittlung eines der Bestandteile der Geldbuße begangen. Sie hatte abgelehnt, im Rahmen der Ermittlung die ihr von der Bank gelieferten Daten zu verwenden. Im Falle von UniCredit berichtigte das Gericht die Kommission dahingehend, dass der Startpunkt für das wettbewerbswidrige Verhalten 17 Tage später als von der Kommission angenommen begonnen hatte. Von Januar 2007 bis November 2011 arbeiteten Trader der Banken zusammen und tauschten Informationen aus, um Wettbewerbsvorteile bei der Emission und bei der Platzierung europäischer Staatsanleihen oder dem Handel mit ihnen zu erlangen. Der Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen, die Praktiken der Festsetzung von Preisen und die Aufteilung von Kunden sowohl auf dem Primär- wie Sekundärmarkt für Staatsanleihen weisen laut Gericht einen besonders hohen Schädlichkeitsgrad für den Wettbewerb auf. Etwaige wettbewerbswidrige Handlungen eines Angestellten seien dem Unternehmen zuzurechnen, Banken seien für das Verhalten ihrer Händler verantwortlich.
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