„Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken“, so Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Stellungnahme. „Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google.“ Das Unternehmen öffnet sich Drittanbietern und hebt vertragliche Beschränkungen für die gemeinsame Verwendung von Kartendiensten auf. Diese können künftig auch von anderen Anbietern wie beispielsweise HERE, Mapbox oder TomTom genutzt werden. Das bedeutet, dass Karteninhalte, die ursprünglich ausschließlich bei Google Maps vorbehalten waren, auch in Karten anderer wie etwa OpenStreetMap auftauchen dürfen. Das Bundeskartellamt hatte moniert, dass Google als der mit Abstand bedeutendste Anbieter bei Kartendiensten eine Alleinstellung insbesondere bei den sogenannten Points of Interest aufgebaut hatte. Auf der Google Maps Platform lizenziert das Unternehmen unter anderem den Zugang zu Kartenansichten, Navigations- und Verkehrsdaten, Adressvalidierung, ortsbezogene Suche und eben die Points of Interest. B2B-Kartendienste werden von einer Vielzahl von Unternehmen genutzt, dazu gehören Logistikdienstleister, Zustell- und Lieferdienste oder die Verkehrswirtschaft.
Neue Lösungen für Infotainment in Fahrzeugen
Eine weitere Verpflichtung betrifft die Google Automotive Services, zu denen neben Google Maps noch Google Play und der Google Assistant gehören. Bislang war ein Einzelbezug nicht möglich. Künftig will das Unternehmen die dort enthaltenen Dienste auch einzeln lizenzieren. Zudem wird es restriktive vertragliche Gestaltungen aufheben, mit denen zum Beispiel über Beteiligungen an Werbeeinnahmen oder Standardeinstellungen bisher Anreize zur Nutzung von Google-Diensten geschaffen wurden. Google will auch die notwendigen Voraussetzungen für die Interoperabilität mit Diensten anderer Anbieter schaffen. Was das bedeutet, erläutert Mundt: „Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren.“ Das eröffne neue Chancen für alternative Anbieter: „Sie können beispielsweise gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.“
Bedeutung über Deutschland hinaus
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, sind die Auswirkungen der Google-Zusagen nicht auf Deutschland beschränkt. Sie gelten hinsichtlich der Automotive Services für In-Vehicle-Infotainment-Systeme in PKWs, die in Deutschland zugelassen sind oder künftig zugelassen werden können. Wegen der EU-weit einheitlichen Zulassungsbedingungen gelten die Zusagen damit für den gesamten europäischen Markt. Darüber hinaus sind aber aufgrund der in der Automobilbranche üblichen internationalen Entwicklungspraxis faktisch auch In-Vehicle-Infotainmentsysteme in anderen Ländern und Regionen umfasst.
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