Gesetzlicher Mindestlohn: Ab Oktober gibt es 12 Euro

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch eine neue Entgeltgrenze für Minijobs. Diese liegt künftig bei 520 Euro.
vom 3. März 2022
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Gesetzlicher Mindestlohn: Ab Oktober gibt es 12 EuroDas Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch eine neue Entgeltgrenze für Minijobs. Diese liegt künftig bei 520 Euro.
Mit diesen Maßnahmen setzt die Bundesregierung im Koalitionsvertrag getroffene Abreden um. Die neue Mindestlohnhöhe entspricht laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales circa 60 Prozent des Medianlohnes in Deutschland. Die Entgeltgrenze für Minijobs ist dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Weitere Anpassungen des Mindestlohns erfolgen auf Basis der Beschlüsse der Mindestlohnkommission. Die nächsten Änderungen können demnach frühestens zum 1. Januar 2024 Wirkung entfalten.
 

Gesamtwirtschaftliche Erholung?

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales spricht von „Leistungsgerechtigkeit“ und dem „Respekt vor ehrlicher Arbeit“. Von der Erhöhung profitierten über sechs Millionen „hart arbeitende Menschen – vor allem in Ostdeutschland.“ Die neuen Regelungen kämen außerdem in erster Linie den Frauen zugute. „Darüber hinaus ist ein Mindestlohn von 12 Euro auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung“, so Heil weiter. Angesichts der galoppierenden Inflation und der Verteuerungen für Produkte, die dem Grundbedarf eines Menschen dienen, ist letzteres zumindest fragwürdig.
 

Arbeitszeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzressort prüfen, wie sich der Mindestlohn mithilfe elektronischer und manipulationssicherer Methoden zur Arbeitszeiterfassung durchsetzen lässt. Dabei sollen kleinere und mittelständische Unternehmen keine übermäßige Belastung aufgrund notwendiger Anschaffungen entsprechender Systeme erfahren. Im Gespräch ist die Entwicklung einer für Arbeitgeber kostenfreie digitale Anwendung.Bildnachweise: © IMAGO / Bihlmayerfotografie

Beitrag von Alexander Pradka

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