Bis dato fehle es der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie oft an Konkretheit, Überprüfbarkeit und Umsetzungssicherheit, wenn es um Zielsetzungen und die zur Realisierung notwendigen Maßnahmen gehe, heißt es in einem Positionspapier des Beirats. Deshalb sollen die einzelnen Bundesministerien dazu verpflichtet werden, konkrete Maßnahmepläne zu erstellen. Wichtig sei darüber hinaus ressortübergreifendes Handeln, um Synergie- und Übertragungseffekte nutzen zu können. Die turnusmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Strategie soll nach dem Willen des Beirats in Zukunft nicht erst am Ende, sondern direkt zum Beginn der Wahlperiode stattfinden. Es handele sich um ein langfristiges Projekt.
Beirat wünscht sich für Bundestag tragende Rolle
Um Nachhaltigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, braucht es aus Sicht des Nachhaltigkeitsbeirats die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Kommunen, der Länder, der Bundesministerien und des Bundestages. Er bemängelt, dass der Bundestag momentan nur die Möglichkeit habe, Position zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beziehen und Empfehlungen in Positionspapieren abzugeben. An der Erstellung und Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sei der Beirat hingegen nur in beratender, nicht aber in entscheidender Funktion beteiligt. Gefordert wird auch mehr Transparenz. Inhalte seien künftig komprimiert und gut nachvollziehbar darzustellen, „so dass alle politischen Akteure, Institutionen, Unternehmen und Zivilgesellschaft deutlich erkennen können, welche Ziele es gibt, wie diese erreicht werden sollen und wie auf Rückschritte reagiert wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats.
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