Das neue Gesetz ermöglicht es den Bundesländern, spezialisierte Spruchkammern für Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Die Ampelkoalition verspricht sich davon im internationalen Wettbewerb sowie mit privaten Schiedsgerichten eine Stärkung des Justizstandortes Deutschland. Dr. Thorsten Lieb (FDP), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, bezeichnete die Entscheidung des Parlaments als „wichtigen Schritt für den Justizstandort Deutschland“, mit dem das „kooperative Wettbewerbsverhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Staatsgerichtsbarkeit gestärkt“ werde. Mit dem Gesetz gelinge es, „international auf Augenhöhe insbesondere mit Großbritannien und den Niederlanden zu kommen“.
Auch kritische Stimmen
Für die SPD-Fraktion verwies Bundestagsabgeordneter Macit Karaahmetoğlu auf die Bedeutung von Gerichtssprachen. In der Weltwirtschaft führe „an Englisch als Verhandlungssprache kein Weg vorbei“. Der Justizstandort Deutschland solle künftig wie ein Schweizer Taschenmesser sein: „effizient, zuverlässig, international anerkannt und ausgestattet mit allerlei spezialisierten Werkzeugen“. Kritik trotz Zustimmung kam aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion: Von einem „Tag der verpassten Chancen“ sprach der frühere Arbeitsrichter und jetzige Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Plum. Die Bundesregierung komme beim Thema Bürokratieabbau oder beim Pakt für den Rechtsstaat nicht voran. Er betonte die Bedeutung der „Reform der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr“. Zwei Anhörungen hätten gezeigt: „Commercial Courts werden nur mit und nicht ohne eine solche Reform ein Erfolgsprojekt.“
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