„Gebäudetyp E“ ist beschlossene Sache

Als eine ihrer letzten Amtshandlungen hat die Ampelkoalition kurz vor ihrem Aus den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz angenommen, der im gleichen Zug den Wohnungsbau erleichtern und Kosten senken soll. Das Gesetz ist unter dem Namen „Gebäudetyp-E-Gesetz“ bekannt.
vom 8. November 2024
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„Bauen ist in Deutschland zu teuer.“ Diese Worte sprach Mitte Juli 2024 die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, aus. Ihr Ministerium hat deshalb gemeinsam mit dem Bündnis Bezahlbarer Wohnraum Leitlinien und Prozessempfehlungen für den sogenannten „Gebäudetyp E“ entwickelt. Die neue Form des Planens und Bauens fand schnell Unterstützung beim Bundesministerium für Justiz, das den Gesetzesentwurf für die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgearbeitet hat. Änderungen betreffen das Werkrecht und das Bauvertragsrecht. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist im ersten Quartal 2025 vorgesehen. Der „Gebäudetyp E“ bezeichnet keinen bestimmten, technisch spezifizierten Gebäudetypus. Er steht vielmehr stellvertretend für die künftige Möglichkeit, Bauvorhaben flexibler planen zu können. Einsparungen sollen dafür Sorge tragen, dass mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. „Die Kosten müssen runter – insbesondere beim Neubau von Wohnungen”, erläuterte der da noch amtierende Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Gutes Wohnen hänge nicht davon ab, “dass jede existierende DIN-Norm eingehalten ist”. Das Gesetz sei in engem Austausch mit Architektenschaft und Bauwirtschaft entwickelt worden.

 

Komfort muss nicht mehr sein

Grundsätzlich sind beim Bauen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Darunter sind alle Regeln zu subsumieren, die Branchenfachleute als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachten, um gut und fehlerfrei zu bauen und die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Gesetzlichen Status genießen diese Regeln freilich nicht, sie hängen vom aktuellen Branchenwissen ab und werden – sofern es zum Streit kommt – im konkreten Einzelfall von der Rechtsprechung festgelegt. Wie das Bauministerium mitteilt, hat das in der Praxis dazu geführt, dass Bauvorhaben meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen – und damit auch jenen, die dem Komfort dienen. In der Folge seien Neubauten und Sanierungen im Preis gestiegen, das habe Investoren und Käufer abgeschreckt. Die vom Ministerium vorgelegten Leitlinien stellen vor, wie Planer und Bauunternehmer auf der einen und Bauherren auf der anderen Seite rechtssicher von den aRdT abweichen können. Sie enthält zudem Regelungen zur Aufklärungspflicht von Planern und Bauunternehmern. Mit Aufklärungsinhalten und Vertragsformulierungen präsentieren die Leitlinien konkrete Hinweise darauf, wie Architekten- und Bauverträge künftig aussehen müssen, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Letztlich sollen Bauherren in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob sie die Abweichung von den aRdT zugunsten von Kosteneinsparungen befürworten. Als Beispiele nannte das Bundesministerium die Reduzierung der Geschossdeckenstärke, Fußbodenheizung nur in Badezimmern und die Reduzierung der Anzahl von Steckdosen in Eigentumswohnungen. Das Bauministerium hat weitere Pfeile im Köcher. Industrielle Fertigungsmethoden sollen künftig den witterungsunabhängigen Bau ermöglichen. Rahmenvereinbarungen für serielles und modulares Bauen sollen Bauprojekte beschleunigt werden. Außerdem passt die Bundesregierung die sogenannte TA Lärm an. Sie verfolgt damit das Ziel, Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben voranzutreiben – insbesondere in den Ballungsgebieten sieht sie das als Option, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

 

 

Copyright Bild: Unsplash / Gunnar Ridderström

Beitrag von Alexander Pradka

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