Wie die Europäische Kommission mitteilte, handelt es sich um das erste förmliche Verfahren, das sie zur Durchsetzung des EU-weiten horizontalen Rahmens für die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen eingeleitet hat. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist unklar. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss eines solchen Verfahrens sieht das Gesetz über digitale Dienste nicht vor. Sie hängt unter anderem von der Komplexität des Verfahrens und der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit ab. Möglich ist ferner die Ausübung von Verteidigungsrechten. Ihre Entscheidung hat die Kommission nach der Prüfung des von X im September des vergangenen Jahres vorgelegten Risikobewertungsberichts, des Transparenzberichts vom November und der Antworten von X auf ein förmliches Auskunftsverlangen getroffen. Letztere betrafen unter anderem die Verbreitung illegaler Inhalte im Zusammenhang des Terroranschlages des Hamas gegen Israel.
Gesetz über digitale Dienste
Das Gesetz über digitale Dienste sieht in den Artikeln 34 Absatz 1 und 2 sowie 35 Absatz 1 vor, dass sehr große Online-Plattformen sämtliche systemische Risiken, die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und ihren damit verbundenen Systemen oder aus der Nutzung dieser in der Europäischen Union ergeben, ermitteln, analysieren und bewerten. Außerdem müssen sie angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergreifen. Artikel 16 Absatz 5 und 6 verpflichtet die Plattformen, Betroffene über ihre Entscheidungen im Hinblick auf die Moderation von Inhalten und über mögliche Rechtsbehelfe zu informieren. Nutzer der Dienste dürfen gemäß Artikel 25 Absatz 1 nicht getäuscht oder manipuliert werden und Forscher müssen Zugang zu Plattformdaten bekommen.
Zahlreiche Verstöße möglich
Im förmlichen Verfahren wird es darum gehen, ob X geeignete Risikobewertungs- und -minderungsmaßnahmen ergriffen hat, um die Verbreitung illegaler Inhalte innerhalb der Europäischen Union zu verhindern. Außerdem prüft die Kommission, ob es geeignete Melde- und Abhilfeverfahren hinsichtlich illegaler Inhalte gibt. Auch die Bekämpfung der Manipulation von Informationen auf der Plattform ist Gegenstand der Prüfung, ebenso wie die Ergreifung von Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz der Plattform. Letzteres betrifft vor allem mutmaßliche Mängel bei der Gewährung des Zugriffs von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Diensten von X. Nicht zuletzt steht die Gestaltung der Benutzeroberfläche auf dem Prüfstand. Insbesondere in Bezug auf die Häkchensetzung bei bestimmten Abonnementprodukten könnte eine Irreführung vorliegen.
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