EuGH hebt Kommissionsbeschluss gegen Qualcomm auf

Rund eine Millarde Euro hätte Qualcomm wegen des angeblichen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTE-Chipsätze zahlen sollen. Die Kommission hat aber Verteidigungsrechte der US-Amerikaner nicht beachtet. Und: Es gab gar keine technischen Alternativen für die Chips im zugrundeliegenden Zeitraum.
vom 24. Juni 2022
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EuGH hebt Kommissionsbeschluss gegen Qualcomm aufRund eine Millarde Euro hätte Qualcomm wegen des angeblichen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTE-Chipsätze zahlen sollen. Die Kommission hat aber Verteidigungsrechte der US-Amerikaner nicht beachtet. Und: Es gab gar keine technischen Alternativen für die Chips im zugrundeliegenden Zeitraum.
von Alexander PradkaAnfang 2018 verhängte die Europäische Kommission gegen den Basisband-Chipsatz-Entwickler eine Geldbuße in Höhe von fast einer Milliarde Euro. Diese Chipsätze verbauen Anbieter von Endgeräten wie Smartphones oder Tablets, um eine Verbindung mit Mobilfunknetzen aufbauen zu können. Prominenter Kunde ist beispielsweise Apple. Der Vorwurf an Qualcomm: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für Chipsätze, die mit dem Standard Long Term Evolution (LTE) kompatibel sind. Der Zeitraum der angeblichen Zuwiderhandlung erstreckte sich von 2011 bis 2016.
 

Es gab gar keine technische Alternative

Die EU-Kommission war der Ansicht, dass der Missbrauch mittels sogenannter Anreizzahlungen erfolgte. Apple habe seinen Bedarf an LTE-kompatiblen Chipsätzen ausschließlich durch Qualcomm decken müssen. Es handele sich daher um Ausschließlichkeitszahlungen, die auch geeignet waren, wettbewerbswidrige Wirkung zu entfalten. Sie hätten nämlich den Anreiz geschmälert, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu, dass die Kommission nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat. Die Kommission sei zwar zu oben genanntem Ergebnis gekommen. Aus ihrem Beschluss gehe allerdings hervor, dass Apple für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum keine technische Alternative zu Qualcomm gehabt habe.
 

Keine Heilung

Im Übrigen reiche aber auch die Schlussfolgerung, dass die Anreizzahlungen den Anreiz, zur Konkurrenz zu gehen, gemindert hätten, nicht für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit aus. Diese begrenzte Analyse kann laut EuGH die fehlende Berücksichtigung aller relevanten tatsächlichen Umstände nicht heilen. Es fehle der Beweis, dass die Anreizzahlungen tatsächlich ursächlich für das Verhalten von Apple gewesen seien, keine Konkurrenzprodukte in Erwägung zu ziehen.
 

Verfahrensfehler

Außerdem stellt das Gericht mehrere Fehler der Kommission fest, die die Verteidigungsrechte des US-amerikanischen Entwicklers betreffen. Danach wäre die Kommission verpflichtet gewesen, den genauen Inhalt jeder Unterredung, die zur Sammlung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung erfolgt ist, in der von ihr gewählten Form aufzuzeichnen. Das sei im vorliegenden Fall nicht im gebotenen Umfang erfolgt. Der angefochtene Beschluss beschränkt sich darüber hinaus auf die Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für LTE-Chipsätze. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte umfasse allerdings auch den Markt für UMTS-Chipsätze. Zu den Änderungen der Beschwerdepunkte hätte die Kommission Qualcomm aber hören müssen.
EuGH, Rechtssache T-235/18Bildnachweise: © IMAGO / ZUMA Wire]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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