Diese Konsultationen sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU ein gerichtliches Verfahren anstrengen und bei der WTO die Einsetzung eines Panels beantragen, das über die Angelegenheit entscheidet. Hintergrund des aktuellen Streits ist, dass China seine Gerichte ermächtigt hat, ohne Zustimmung des Patentinhabers weltweit verbindliche Lizenzgebühren für standardessenzielle EU-Patente festzulegen. Diese schützen Technologien, die für die Herstellung normgerechter Waren wesentlich sind, etwa 5G für Mobiltelefone. Das hat Folgen für europäische Hightech-Unternehmen: Sie müssen ihre Preise auf globaler Ebene zu senken, chinesische Hersteller erhalten auf diese Weise billigeren Zugang zu den Technologien dieser Hersteller. Zudem greife die von China getroffene Maßnahme in unzulässiger Weise in die Zuständigkeit der EU-Gerichte für Patentfragen ein, so die Kommission weiter. Sie ist überzeugtm dass „diese Praktiken nicht mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums vereinbar sind.
Weiterer Streitfall zwischen EU und China
China habe bisher keine zufriedenstellende Verhandlungslösung vorgelegt, heißt es weiter. Insoferan sah sich die EU gezwungen, als ersten Schritt das Streitbeilegungsverfahren bei der WTO zu initiieren. Sie möchte sicherstellen, dass ihre Hightech-Industrien, insbesondere im Telekommunikationssektor, ihre Patentrechte wirksam wahrnehmen und ihre Investitionen in Innovationen effektiv schützen können. Die hier geschilderte Praxis steht im Zusammenhang mit einem anderen Streitfall. Chinesische Prozessführungsverbote schränken die Inhaber von Hightech-Patenten ein, indem Geldstrafen oder andere Sanktionen gegen sie verhängt werden, wenn sie ihre Rechte am geistigen Eigentum vor einem Gericht außerhalb Chinas durchzusetzen versuchen.
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