Konkret richtet sich der Vorwurf der EU-Kommission darauf, dass Meta mit der Verknüpfung des Online-Kleinanzeigendienstes Facebook Marketplace mit dem sozialen Netzwerk Facebook Wettbewerber des Marktplatzes ausschließen könnte. Sämtliche Facebook-Nutzer haben Zugriff auf Facebook Marketplace und bekommen diesen auch regelmäßig angezeigt, ob sie dies wollen oder nicht. Darin sieht die Kommission einen unlauteren Vertriebsvorteil. Außerdem macht sich Meta laut Brüssel unfaire Handelsbedingungen zunutze: Es kann Werbedaten anderer Anbieter, die auf Facebook und Instagram Werbung machen, ausschließlich zugunsten des eigenen Marktplatzes verwenden. „Meta wollte seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile verschaffen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können“, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und in der Kommission zuständig für Wettbewerbspolitik. „Damit verstößt Meta gegen das EU-Kartellrecht. Meta muss dieses Verhalten nun einstellen.“
Ermittlung der Höhe der Geldbuße
Meta muss auch davon absehen, die Praktiken in Zukunft noch einmal anzuwenden oder Praktiken mit gleichem Ziel beziehungsweise gleicher Wirkung einzuführen. Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung sowie der mit den Zuwiderhandlungen in Zusammenhang stehende Umsatz von Facebook Marketplace, von dem ausgehend der Grundbetrag bestimmt wird, berücksichtigt. Die Kommission hat auch den Gesamtumsatz von Meta berücksichtigt, um eine ausreichende Abschreckungswirkung auf ein Unternehmen zu erzielen, das über so große Ressourcen wie Meta verfügt. Das Verfahren gegen Meta wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Facebook hatte die Kommission im Juni 2021 eingeleitet. Im Dezember 2022 richtete sie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Meta, auf die das Unternehmen im Juni 2023 antwortete.
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