Mit Bussen hat das „Omnibus-Paket“ nichts zu tun, „omnibus“ bedeutet im Lateinischen „für alle“ und gemeint ist eine Sammelverordnung, die mehrere Einzelverordnungen betrifft. In diesem speziellen Fall sind dies die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D), die europäische Taxonomieverordnung (Taxonomy Regulation, TR) und das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigt, dass es sich um einen ersten umfassenden Vereinfachungsvorschlag handelt und weitere folgen sollen. „Die Unternehmen in der EU werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflichten und Taxonomie profitieren.“ Das mache ihnen das Leben leichter, „und gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir bei unseren Emissionsabbauzielen auf Kurs bleiben.“
Weniger Berichterstattung
Der Plan sieht vor, dass vom Anwendungsbereich der CSRD rund 80 Prozent der Unternehmen ausgenommen sind und der Pflichtenkatalog nur mehr die größten Unternehmen betrifft. Im gleichen Zug soll sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung an große Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten nicht belasten. Die Berichtspflichten werden bis 2028 verschoben. Auch im Bereich der EU-Taxonomie gibt es künftig Erleichterungen. Der Anwendungsbereich ist analog der CS3D auf die größten Unternehmen beschränkt und die Berichterstattung erfolgt auf freiwilliger Basis. Folge sollen erhebliche Kosteneinsparungen sein – Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen haben möchten, sollen aber weiterhin Bericht erstatten können. Für die Taxonomie-Berichterstattung soll eine finanzielle Mindestschwelle eingeführt und die Zahl der Meldebögen um rund 70 Prozent gesenkt werden. Eine Anpassung erfährt zudem der auf der Taxonomie basierende zentrale Leistungsindikator für Banken, der Green Asset Ratio (GAR). Banken können Risikooptionen aus dem GAR-Nenner ausschließen, die sich auf Unternehmen beziehen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen.
Entlastung bei der CS3D
Was die CS3D angeht, ist die wichtigste vorgesehene Änderung, dass ultima ratio nicht mehr wie bisher der Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist, um potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen zu verhindern oder zu beheben, sondern deren Aussetzung. Die Überprüfung von Angemessenheit und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll planmäßig nur noch alle fünf Jahre stattfinden müssen, bisher besteht eine alljährliche Pflicht. Eventuell notwendige Ad-hoc-Bewertungen bleiben davon unberührt. Entlang der Wertschöpfungskette möchte die Kommission zudem die Menge an Informationen, die große Unternehmen anfordern können, begrenzen. Insgesamt will die Kommission eine Harmonisierung der Sorgfaltspflichten unter den Mitgliedsstaaten erreichen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Schlüsselrolle für InvestEU
Kleinere Unternehmen will die Kommission auch im Anwendungsbereich des CBAM entlasten. Zu diesem Zweck soll ein neuer kumulativer Schwellenwert eingeführt werden. Dieser liegt bei 50 Tonnen. 182.000 Importunternehmen würden damit herausfallen. Das entspricht 90 Prozent der Unternehmen – „und obwohl wir künftig 90 Prozent der Unternehmen von der Berichterstattung ausnehmen, stellen wir weiterhin sicher, dass mehr als 99 Prozent der Emissionen erfasst werden“, rechnet Wopke Hoekstra, Mitglied der Kommission für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum, vor. Einige Vereinfachungsmöglichkeiten sieht die Kommission schließlich auch bei der Inanspruchnahme von einiger Investitionsprogramme vor. Die Investitionskapazität der EU soll durch Nutzung von Erträgen aus früheren Investitionen und den verbesserten Einsatz noch verfügbarer Mittel erhöht werden. Rund 50 Milliarden Euro zusätzlich sollen künftig an öffentlichen und privaten Mitteln mobilisiert werden können. Die Vorschläge der Kommission gehen jetzt an das Parlament und an den Rat.
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