Shein wurde vor rund 13 Jahren in China gegründet, hat mittlerweile seinen Sitz in Singapur. Hauptgeschäft ist der Verkauf und weltweite Versand von Kleidung zu niedrigen Preisen. Was eine Zeit sehr bleibt bei den Kunden war, häufen sich nun aber Beschwerden über Qualitätsmängel oder auch angeblich irreführender Retourenmodalitäten. Shein muss auch seine Empfehlungssysteme transparent und Angaben zum Zugang qualifizierter Forscher machen. Darüber hinaus fordert die Kommission ausführliche Informationen über Maßnahmen zur Risikominderung bei Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Wohlergehen von Kundinnen und Kunden sowie Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten. Bis zum 27. Februar hat Shein Zeit, Stellung zu beziehen. Auf der Grundlage der gelieferten Informationenwird die Kommission laut eigenen Angaben die nächsten Schritte festlegen. Folge könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 DSA haben. Das Ersuchen bezieht sich auf ein bereits laufendes Verfahren gegen Shein. Bereits am 28. Juni des vergangenen Jahres hatte die Kommission Auskunft zu den Maßnahmen zur Einhaltung des DSA gefordert. Dabei ging es um den Mechanismus, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, illegale Produkte zu melden und um Online-Schnittstellen, die so gestaltet sein sollten, dass die Nutzer nicht durch so genannte „Dark Patterns“ getäuscht oder manipuliert werden. Außerdem betrifft das Auskunftsersuchen den Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche.
Abschaffung der Zollbefreiung geplant
Shein ist aber nicht der einzige Online-Händler, gegen den die Kommission vorgehen möchte. Am Tag vor der Mitteilung zu Shein kündigte die Kommission Maßnahmen „für sichere und nachhaltige Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte“ an. Dabei geht es gezielt um den Import von Waren von geringem Wert, das heißt bis 150 Euro, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Dazu zählt beispielsweise auch Temu. Sie will die Zollbefreiung für diese Waren abschaffen und die Kontrollen verschärfen. Daneben soll es umfassende Produktsicherheitsprüfungen geben, um nicht konforme Waren vom Markt zu bekommen. Weiter nannte die Kommission Maßnahmen in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz. Sie teilte mit, dass 2024 rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert auf den EU-Markt geschwemmt wurden. Das entspricht rund zwölf Millionen Paketen pro Tag – das sind doppelt so viele wie 2023 und dreimal so viele wie 2022. Bei vielen dieser Waren wurde – so die Kommission weiter – festgestellt, dass sie nicht mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen.
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