Basis für die Einschätzung seitens der EU-Kommission ist eine von Booking Anfang März dieses Jahres vorgelegte Selbstbewertung. Danach erreicht das Unternehmen die Schwellenwerte, die das Gesetz als ausschlaggebend für die Einstufung als Gatekeeper vorsieht. Voraussetzung ist ein Jahresumsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro innerhalb der EU in jedem der letzten drei Jahre – oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung beziehungsweise ein Marktwert in Höhe von 75 Milliarden Euro oder mehr. Außerdem muss das Unternehmen denselben Zentralen Plattformdienst in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten bereitstellen. Dieser wiederum muss mindestens 45 Millionen aktive Endnutzer und 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU in jedem der letzten drei Geschäftsjahre aufweisen. Auf Basis der von Booking eingereichten Zahlen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der zentrale Plattformdienst unter Booking.com eine wichtige Verbindungsstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt.
Verpflichtungen für Booking
Aus der Entscheidung ergibt sich, dass Booking jetzt sechs Monate Zeit hat, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Gatekeeper dürfen etwa nicht ihre eigenen Produkte gegenüber denjenigen der gewerblichen Plattformnutzer begünstigen, ein anderes Unternehmen muss seine Produkte und Dienstleistungen auch über eigene oder dritte Kanäle zu besseren Konditionen anbieten dürfen. Weitere Beschränkungen betreffen die Nutzung von Daten. Ziel ist es letzten Endes, einen fairen und streitbaren Wettbewerb im digitalen Umfeld zu erhalten. Innerhalb des nächsten halben Jahres muss Booking in einem Compliance-Bericht detailliert darlegen, inwiefern es die Anforderungen aus dem DMA erfüllt. Bereits ab sofort muss der Dienstleister der Kommission jeden geplanten Zusammenschluss melden. Verstöße haben Konsequenzen und können in einer Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes bestehen, die im Wiederholungsfall auf 20 Prozent steigen kann. Bei systematischen Zuwiderhandlungen kann die Kommission einen Gatekeeper unter anderem dazu verpflichten, ein Unternehmen ganz oder teilweise zu verkaufen oder ihm verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung der Vorschriften in Verbindung stehen.
Prüfungen von TikTok Ads und „X“
Neben Booking stand auch der Online-Werbedienst TikTok Ads auf dem Prüfstand – auch hier wurde das Vorliegen der Schwellenwerte erreicht, den Zentralen Plattformdienst stufte die EU-Kommission allerdings nicht als wichtiges Zugangstor ein. In Prüfung befindet sich die Qualifizierung des sozialen Netzwerkes „X“. Zwar konstatiert das Unternehmen X Corporation selbst, die Schwellenwerte wohl zu erreichen, der Plattformdienst sei aber keine wichtige Verbindungsstelle zwischen Unternehmen und Verbraucher. In diesem Fall ist mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten fünf Monate zu rechnen, die EU-Kommission startete hier eine Marktuntersuchung.
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