EU-Justizbarometer 2021: Wie bewerten deutsche Unternehmen die Unabhängigkeit der Justiz?
Knapp 70 Prozent der im EU-Justizbarometer 2021 befragten Unternehmen in Deutschland beurteilen die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern hierzulande als insgesamt „gut“.
Im europäischen Vergleich sind in dieser Frage Dänemark, Schweden und Finnland ganz vorne zu finden, auch die unmittelbaren Nachbarländer Niederlande, Österreich und Luxemburg schneiden besser ab. Schlechte Werte erzielen dagegen allen voran Kroatien und die Slowakei, kaum bessere Beurteilungen erhalten die Gerichte und Richter in Italien und Polen.
Bundesrepublik im vorderen Mittelfeld
Aus Deutschland beteiligten sich 505 Unternehmen an der einmal im Jahr durchgeführten Studie, insgesamt nahmen 12.832 Betriebe teil. 15 Prozent der Firmen in der Bundesrepublik bewerten die Unabhängigkeit der Justiz mit der Note „sehr gut“, 54 Prozent mit „eher gut“. Neun Prozent sagen, dass es mit der Unabhängigkeit „eher schlecht“ bestellt ist, drei Prozent finden sie sogar „sehr schlecht“. Bemerkenswerte 20 Prozent wollten sich zum Thema gar nicht äußern, bei einer Stellungnahme könnte sich das Gesamtbild also durchaus noch verschieben. Innerhalb der EU bewegt sich Deutschland im oberen Mittelfeld. Unionsweit entfallen auf die Antwortmöglichkeiten „sehr gut“ und „eher gut“ lediglich neun beziehungsweise 40 Prozent; auf die Optionen „eher schlecht“ und „sehr schlecht“ 23 und zwölf Prozent. Hier machten 16 Prozent keine Angaben.
Status und Stellung der Richter weitgehend positiv
Die Unternehmen, die die Unabhängigkeit der Justiz als „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“ bewerten, hatten drei Optionen, um ihre Bewertung zu begründen. An erster Stelle werden Einmischung oder Druck von der Regierung oder Politikern genannt. In ähnlichem Umfang sehen die Betriebe in der Bundesrepublik Einmischung und Druck von wirtschaftlichen oder anderen „speziellen Interessen“ als verantwortlich für ihr Misstrauen in die Neutralität deutscher Gerichte und Richter. Status und Stellung der Richter werden dagegen in geringerem Umfang als Begründung herangezogen. Das deckt sich mit den Ergebnissen der Gegenseite: Von den Unternehmen, die die Unabhängigkeit als insgesamt gut ansehen, sind über 80 Prozent der Meinung, dass Status und Stellung der Richter die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter am ehesten garantieren.
EU-weit ist Vergleich zum Vorjahr eher trübe
Laut Angaben der Europäischen Union hat sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz gegenüber 2016 in mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten verbessert. Der Vergleich zum Vorjahr fällt hingegen trüber aus: Hier ging die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die Unternehmen in mehr als der Hälfte aller Mitgliedsstaaten und in etwa der Hälfte der Mitgliedsstaaten, die vor „besonderen Herausforderungen“ stehen, zurück.
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