Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einen einfacheren und effizienteren Zugang zu den Gerichten bekommen. Das wird jetzt für einen Zeitraum von zehn Jahren getestet, nach vier und acht Jahren wird die Bundesregierung jeweils die Ergebnisse evaluieren. Mittels digitaler Eingabesysteme können Rechtssuchende ihre Klage einreichen und damit ein Online-Verfahren eröffnen. Die digitalen Eingabesysteme sollen bundeseinheitlich als Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienste bereitgestellt werden. Die Klage soll entweder über den herkömmlichen elektronischen Rechtsverkehr oder über eine Kommunikationsplattform erfolgen können, teil das Ministerium mit. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden. Weiter vorgesehen ist, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Summe bis 5.000 Euro gerichtet sind, zu erfassen. Die Landesregierungen sollen die Amtsgerichte bestimmen, die das Online-Verfahren im Echtbetrieb erproben.
Änderung der ZPO
Die Zivilprozessordnung wird den modernen Anforderungen angepasst beziehungsweise ergänzt. Geplant sind hier erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, die Ausweitung von Videoverhandlungen und Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im Onlineverfahren will die Regierung mit dessen digitaler Zustellung ersetzen. Im Prozess sollen künftig elektronische Dokumente, Datensysteme und Eingabesysteme den Stoff strukturieren. Insbesondere in Massenverfahren wie beispielsweise im Bereich der Fluggastrechte sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung eine standardisierte und vereinfachte Bearbeitung unterstützen. Außerdem wird es eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform geben, über die Verfahrensbeteiligte Anträge und Erklärungen abgeben und gemeinsam an Dokumenten arbeiten können.
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