Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, kurz EPGÜ, ist die letzte Hürde genommen: Das Gericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. In den teilnehmenden 17 Mitgliedstaaten der EU werden erstinstanzliche Kammern eingerichtet, das Berufungsgericht sitzt in Luxemburg.
vom 21. Februar 2023
image

Aufgabe des Einheitlichen Patentgerichts ist, in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zu entscheiden. Im Rahmen der Vorbereitungen haben die teilnehmenden Mitgliedstaaten – dies sind neben Deutschland Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, alle drei baltischen Staaten, Finnland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien – eine eigene Zivilprozessordnung für das neue Verfahren entwickelt. Dabei gibt man sich einen modernen Anstrich: Die Akten führt das Gericht vollelektronisch in einem Case Management System. Auch die Entscheidungen ergehen in elektronischer Form.

“Neues Level für Innovationsschutz”

Am Tage der Ratifizierung (17. Februar) erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Mit dem heutigen Tag wird der Innovationsschutz in Europa auf ein neues Level gehoben.“ Ab dem 1. Juni werde ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, bei dem Streitigkeiten in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit unmittelbarer Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten entschieden werden. „So können innovative Unternehmen ihre Erfindungen im gemeinsamen Markt auch zeitgemäß grenzüberschreitend wirksam schützen. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland und Europa.“ In Deutschland werden die erstinstanzlichen Kammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet. Präsident des Berufungsgerichts in Luxemburg ist Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, als Präsidentin des Gerichts Erster Instanz fungiert Florence Butin aus Frankreich.  

 

Copyright Foto: Unsplash, Matt Palmer    

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Fake Dictionary, Dictionary definition of the word whistleblower. including key descriptive words
Hinweisgeberschutz: Regierung tritt aufs Gaspedal
Einen neuen Anlauf unternimmt die Regierungskoalition im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Nachdem der Bundesrat Mitte Februar dieses Jahres seine...
230314_News_Kundenbewertung_WZ_US_Igor Miske
Das unlautere Geschäft mit den Kundenbewertungen
72 Beschwerden hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen und im laufenden Jahr entgegengenommen. Laut eigenen Angaben handelt es sich dabei um Fälle,...
230309_News_50plus1_IM_Martin Hoffmann
EU
Bundeskartellamt sieht 50+1 auf gutem Weg
Im kartellrechtlichen Verfahren rund um die 50+1-Regel in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) jetzt Zusagen angeboten,...