E-Evidence-Paket: Zugriff auf digitale Beweismittel

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BmJV) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Dienen soll die Maßnahme der Umsetzung des „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union.
vom 25. Juni 2025
image

Mit diesem Regelwerk plant die EU, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Mitgliedstaaten zu verbessern. Ziel ist es, dass Ermittlerinnen und Ermittler unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen abrufen können. Betroffen sein können Anbieter von E-Mail-, Cloud- oder Messengerdiensten. Sind sie für die Aufklärung von Straftaten relevant, könnten künftig etwa Kundendaten, IP-Adressen oder auch E-Mail-Inhalte „schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden“, meldet das BmJV. Die EU reagiert mit den gesetzlichen Maßnahmen laut eigenen Angaben auf die zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Insgesamt soll die Strafverfolgung auf den aktuellen Stand technischer Entwicklungen angepasst werden – unter Beachtung der Rechte der Betroffenen.    

 

Sicherung und Herausgabe

Das E-Evidence-Paket besteht aus einer Verordnung über die europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung für elektronische Beweismittel sowie in Ergänzung dazu einer Richtlinie. Die Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit der Sicherungsanordnung können sie verlangen, dass Anbieter Daten zunächst speichern und nicht löschen, gegebenenfalls so lange, bis eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter stehen in der Pflicht, einen Ansprechpartner innerhalb der EU zu nennen, an den sich die Ermittlungsbehörden wenden können. Das betrifft auch Anbieter von Internetdiensten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. In der Regel müssen sie einer Herausgabeanordnung binnen zehn Tagen folgen, in Notfällen kann sich diese Frist sogar auf acht Stunden verringern. Der Gesetzesentwurf des BmJV legt Zuständigkeiten fest, regelt Verfahrensabläufe und beinhaltet Rechtsschutzmöglichkeiten. „Kriminelle lassen sich von Landesgrenzen selten beeindrucken“, sagt Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung sei besonders herausfordernd. Der Gesetzesentwurf soll daher die Zusammenarbeit stärken. „Wir geben den Ermittlern und Ermittlerinnen wichtige neue Instrumente an die Hand, die es ermöglichen, digitale Beweise schnell und rechtssicher über Ländergrenzen hinweg zu sichern.“ Das sei moderner Rechtsstaat in der digitalen Welt, so die Ministerin.

 

Copyright Bild: Getty Images on Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250710_News_Taxonomieverordnung_hartono-creative-studio-unsplash
EU-Kommission plant weniger Taxonomie-Bürokratie für Unternehmen
Wie die Europäische Kommission mitteilt, will sie mit einer Reihe von Maßnahmen den Verwaltungsaufwand aus der Taxonomie-Verordnung reduzieren. Deren Berichtspflichten...
250709_News_Testarossa_cody-reed_unsplash
EU
Ferrari-Marke „Testarossa“ ist nicht „verfallen“
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Entscheidungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgehoben, mit denen es die...
250708_News_Tätowierung_tahir-osman-unsplash
Entzündung nach Tätowierung: Keine Entgeltfortzahlung
Wer nach einer Tätowierung eine Entzündung an der tätowierten Stelle erleidet und deshalb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, erhält keine Entgeltfortzahlung...