Drängt Deutsche Bahn Mobilitätsanbieter aus dem Markt?

Ende 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn ein Missbrauchsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV eingeleitet. Jetzt ist es zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass bestimmte Verhalten und Vertragsklauseln einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.
vom 22. April 2022
image
Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Airbag macro of an airbag sign on a dashboard PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xldambiesx 767224
EuGH mit weiter Auslegung des Herstellerbegriffs
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um einen fehlerhaften Airbag zum Herstellerbegriff geäußert – und dies ganz im Sinne des Verbraucherschutzes....
2018, 24. Spieltag, SV Werder Bremen - Hamburger SV, im Weserstadion Bremen
„Hochrisikospiele“: Deutsche Fußball Liga scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen...
Bundeskartellamt Copyright JOKER AlexanderxStein JOKER100704416967
Kartellabsprachen: Bundeskartellamt verhängt 19,4 Mio. Euro an Bußgeldern
Das Bundeskartellamt zieht Bilanz und meldet Zahlen für 2024: Danach hat es im vergangenen Jahr rund 19,4 Millionen Euro an Bußgeldern wegen verbotener...