Die digitalen Arbeitsverträge kommen

Die Bundesregierung hat eine von Bundesjustizminister vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Entwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Zentraler Punkt ist der Vorschlag der Textform statt der Schriftform für Arbeitsverträge.
vom 20. Juni 2024
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Es steht also eine Änderung im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz an: Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch in Textform, also beispielsweise auch per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, bleibt es bei der Schriftform und bei Papierausdrucken. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftsbereiche, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind. Hier bleibt es beim verpflichtenden Nachweis in Papierform.  

 

Buschmann: „Digitale Dienste statt Analoge Altlasten“

„Diese Änderung bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail“, bestätigte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. „Das spart Zeit und Kosten – und zeigt die richtige Richtung auf: Digitale Dienste statt analoge Altlasten.“ Es sei klar, dass der Abbau der Bürokratie in Deutschland eine Daueraufgabe ist. Dabei formuliert Buschmann darüber hinausgehende Ziele: „Unser Meseberger Bürokratieabbauprogramm mit einem Entlastungsvolumen von 3 Milliarden pro Jahr sollte auch für den nötigen Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene eine Blaupause sein. Denn auch in Brüssel braucht es eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume.”

 

Finanzielle Entlastung

Mit der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Wirtschaft um rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr Erfüllungsaufwand entlastet, teilt das Bundesjustizministerium weiter mit. Darüber hinaus habe insbesondere die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte für die Wirtschaft von rund 30 Millionen Euro jährlich, die lediglich aus methodischen Gründen nicht über das Instrument des Erfüllungsaufwands abgebildet werden könnten.

 

Copyright Bild: Unsplash / Nordwood Themes

Beitrag von Alexander Pradka

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