Die Unionsparteien haben bereits einen Gesetzesentwurf für ein „Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz“ formuliert. Die Fraktion brachte ihre Kritik dahingehend vor, dass Unternehmen im Zuge der aktuellen internationalen Krisen und Kriege ohnehin schon einem wachsenden Druck auf internationale Lieferketten ausgesetzt seien. Wirtschaftsbeziehungen seien erschwert. In dieser Situation überforderten Unternehmen die im seit 1. Januar 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) festgehalten Berichtspflichten. Es mache außerdem keinen Sinn, an der deutschen Lösung festzuhalten, wenn die im April vom Europäischen Parlament beschlossene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Europäische Lieferkettenrichtlinie) eigene Bestimmungen enthalte, die zudem über diejenigen im deutschen LKSG noch hinausgingen.
Konzentration auf europäische Lösung
Die Abgeordneten schrieben: „„Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind.“
Erfolg nur bei Akzeptanz
Anfang Juni hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck dafür plädiert, die deutsche Regelung auszusetzen oder zumindest abzuschwächen. Er stellte sich damit an die Seite von Wirtschaftsverbänden, die das Argument des internationalen Wettbewerbsnachteils für deutsche Unternehmen in die Diskussion eingeführt hatten. Die EU-Richtlinie sorgt insoweit für gleiche Regeln für alle innerhalb der Europäischen Union. Sie muss aber erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Gegenüber dem Handelsblatt hatte Robert Habeck gesagt, dass der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards nur dann erfolgreich sein würde, wenn Vorgaben auch bei den Unternehmen Akzeptanz finden. Die SPD lehnt Aussetzung oder Abschwächung des LKSG bisher ab.
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