Bundesregierung will Digitalisierung der Justiz vorantreiben

50 Millionen Euro sieht der Bundeshaushalt im kommenden Jahr für Projekte vor, mit denen die Bundesregierung die Digitalisierung der deutschen Justiz auf eine höhere Stufe bringen will. In den Folgejahren sollen weitere 150 Millionen Euro in diesem Bereich investiert werden.
vom 28. November 2022
image

Insbesondere zur Unterstützung der Bundesländer hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann den „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“ auf den Weg gebracht.  Er möchte Digitalisierungsprojekte im engen Schulterschluss und gemeinsam mit ihnen realisieren. In konkreter Planung ist die Digitalisierung rechtlicher Verfahren. Möglich sein soll künftig die digitale Aufzeichnung der Inhalte der Hauptverhandlungen an Landgerichten und Oberlandesgerichten. „Unsere Justiz muss moderner, digitaler und bürgerfreundlicher werden“, fordert der Bundesjustizminister.      

   

Videoverhandlungen an Gerichten

Der vorgelegte Gesetzesentwurf zum Ausbau von Videoverhandlungen an den Zivilgerichten sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Rechtsstaat. „Ein einfacher und moderner Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger ist dafür unverzichtbar“, so Buschmann weiter. „Videokonferenzen sollen deshalb ein selbstverständlicher Teil des Gerichtsalltags werden.“ Wer nicht mehr von Hamburg nach München zu einer Gerichtsverhandlung fahren müsse, spart Zeit und Ressourcen. Termine ließen sich für Gerichte und die Parteien leichter vereinbaren, da Prozessbeteiligte Verhandlungen oder Beweisaufnahmen per Video einfacher in ihren Alltag einfügen können. „So bekommen Parteien auch schneller gerichtliche Entscheidungen“, meint Buschmann.  

Vertrag mit DigitalService

Neben zivilgerichtlichen Onlineverfahren will das Ministerium digitale Stellen einrichten, um rechtliche Anträge stellen zu können. Um die genannten Aspekte umsetzen zu können, wurde ein Vertrag mit dem DigitalService des Bundes auf den Weg gebracht. Die zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes baut seit rund zwei Jahren eigene Software-Entwicklungskapazitäten auf. Bisher hat die Koalition aus SPD, FDP und Grünen im Hinblick auf die Digitalisierung des Rechtsstaats die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht eingeführt und die Online-Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ermöglicht. Auch Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation sind mittlerweile möglich.

 

Copyright Bild: Unsplash, Conny Schneider      

 

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250317_News_BVerfG_VARTA_yunus-tug-unsplash
Ehemalige VARTA-Aktionäre mit Verfassungsbeschwerde erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre der VARTA AG als unzulässig verworfen. Diese hatten sich gegen zwei gerichtliche...
250314_News_NRW Commercial Court_feyza-yildirim-unsplash
Nordrhein-Westfalen führt Commercial Courts ein
Das Landeskabinett in Düsseldorf hat die Verordnung über die Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers gebilligt. Am 1. April wird...
250311_News_Sektoruntersuchung_Kraftstoff_felix-unsplash
Bundeskartellamt: Kraftstoffgroßhandel bleibt im Fokus von Untersuchungen
Das Bundeskartellamt hat ein Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem es feststellen will, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung...