Werde diese Möglichkeit genutzt, „haben die Verantwortlichen statt mehrerer Aufsichtsbehörden nur eine einzige Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihr gemeinsames Datenverarbeitungsvorhaben“, heißt es in einer Meldung des Deutschen Bundestages an die Presse. Damit könne „Rechtsunsicherheit beim Auftreten unterschiedlicher Rechtsauffassungen der für ein länderübergreifendes Vorhaben zuständigen Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden“. Neue Paragraphen sollen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen „besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes“ dienen.
Datenschutzkonferenz institutionalisiert
Den geplanten Änderungen liegt laut Angaben des Parlaments eine Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes zugrunde. Weitere in dem Gesetzesentwurf enthaltene Regelungen tragen laut Vorlage Ergebnissen dieser Evaluierung Rechnung. Die Bundesregierung will unter anderem klarstellen, dass das BDSG nur dann anwendbar ist, wenn die Datenverarbeitung auch einen konkreten Inlandsbezug aufweist. Zudem müsse die Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume mit Blick auf nichtöffentliche Stellen überarbeitet werden. Der neue Paragraph 16a wird die Datenschutzkonferenz im BDSG institutionalisieren.
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