Bundesrat: Wachstumschancengesetz muss in den Vermittlungsausschuss

Die Bundesländer haben am 24. November ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz verweigert. Dieses muss daher im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Das bedeutet, dass Bundesrat und Bundestag gemeinsam in eine Überarbeitung des Gesetzes gehen werden.
vom 24. November 2023
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Hintergrund der verweigerten Zustimmung ist die Kritik seitens der Länder, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge, die aus dem Ländergremium gekommen sind, nur punktuell übernommen hat. Ende Oktober hatte der Bundesrat geäußert, dass die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen zu hoch seien. Sie hätten rund 4,4 Milliarden von den insgesamt vorgesehenen sieben Milliarden pro Jahr tragen sollen. Rund 40 Änderungsvorschläge des Bundesrates betrafen die Klimaschutz-Investitionsprämie, die aus seiner Sicht zu viel Verwaltungsaufwand und Bürokratie verursacht. Bei der Prüfung der organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen an die Praxis sei er außerdem nicht eingebunden worden.

 

Digitaler Vollzug nicht möglich

Im Übrigen ist aus Sicht des Bundestages eine Vielzahl der geplanten steuerlichen Fördermaßnahmen nicht oder nur zum Teil kompatibel mit den IT-Systemen der Steuerverwaltung. Der digitale Vollzug sei damit auf Dauer nicht möglich. Der Bundesrat hatte zudem Prüfbitten zu zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen geäußert. Unter anderem forderte er eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß und in einem weiteren Schritt eine kurzfristig umzusetzende Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.  

 

Copyright Bild: IMAGO / Christian Ohde

Beitrag von Alexander Pradka

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