Sennheiser ist bekannt für Produktion und Vertrieb hochwertiger Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Vor allem die Kopfhörer erfreuen sich am Markt größerer Beliebtheit. Im März 2022 hatte Sonova den Geschäftsbereich Audio inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Markennutzungsrecht übernommen. Sennheiser ist seitdem nicht mehr auf dem Gebiet der Consumer Electronics vertreten. Mindestens seit 2015 haben Vertreter von Sennheiser laut Angaben des Bundeskartellamts neben üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit deutschen Vertragshändlern Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise von Premium-Kopfhörern getroffen. Grundsätzlich ging es bei diesen Abstimmungen um eine Anhebung der Endverbraucherpreise. „Bei illegalen Kartellen denkt man in erster Linie an Absprachen auf derselben Marktstufe, also etwa zwischen Herstellern oder zwischen Händlern“, berichtet Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. „Der Preiswettbewerb wird aber auch dann zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich beeinträchtigt, wenn ein Hersteller mit seinen Händlern Festlegungen über den Ladenpreis trifft.“
Kartellrechtsschulungen anders genutzt als gedacht
Sennheiser habe über einen langen Zeitraum die freie Preisbildung beim Vertrieb von Premium-Kopfhörern eingeschränkt. Die Endverbraucherpreise der Händler unterlagen einem fortlaufenden Monitoring. Neben Preisvergleichsdiensten im Internet kam dabei auch eine spezielle Software zum Einsatz. Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten laut Angaben des Amtes in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn die Endverbraucherpreise „in hohem Maße“ unter der Unverbindlichen Preisempfehlung lagen oder nach Beschwerden von Händlern, „dass diese nicht auskömmlich seien“. In der Regel führte das zu einer Erhöhung der Endverbraucherpreise. Intern wurde für die Preispflegemaßnahmen eine „Code-Sprache“ verwendet, die sich auf die Einhaltung der selektiven Vertriebskriterien bezog. Sonova führte die Abstimmungsmaßnahmen nach Übernahme des Geschäftsbereichs – in geringerer Intensität – bis September 2022 fort. Dann kam es seitens des Bundeskartellamts zu einer Durchsuchungsaktion. Auf die Spur kamen die Ermittler den Unternehmen aufgrund eines Amtshilfeersuchens der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Wie das Bundeskartellamt weiter berichtet, wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar einer kartellrechtlichen Schulung unterzogen. „Sie nutzten die gewonnenen Erkenntnisse aber, um die Preisbindung zu verschleiern“, so Mundt. „Dies zeigt, dass Compliance-Maßnahmen in Unternehmen nicht nur durchgeführt, sondern auch gelebt werden müssen.“ Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, das Verfahren ist im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, im sogenannten Settlement, abgeschlossen worden.
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