Betroffen sind von den Sanktionen die AS Asphaltstraßensanierung, bausion Straßenbau-Produkte, Bitunova, Gerhard Herbers, Liesen alles für den Bau, Mainka sowie die MOT Müritzer Oberflächentechnik. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, haben sich die Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg gegenseitig zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand zur Reparatur und Sanierung von Straßen zugeschoben. Im Vorfeld von Ausschreibungen haben sie vereinbart, wer jeweils zum Zug kommen soll. „Um dies abzusichern, haben dann die anderen Unternehmen in vielen Fällen Schutzangebote abgegeben, deren Mindesthöhe ebenfalls vorab festgelegt wurde“, konkretisiert Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Damit haben die Unternehmen einen Scheinwettbewerb etabliert. Es sei nur im Rahmen eines wirksamen Wettbewerbs für die öffentliche Hand möglich, Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich und sparsam zu beschaffen, so Mundt weiter. „Durch die illegalen Absprachen können öffentlichen Auftraggebern hohe Schäden entstehen, welche letztlich alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen.“
Gebietsaufteilungen und Schutzangebote
Wie das Amt weiter mitteilt, betrafen die Verstöße eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen und Landesstraßenbaubehörden. Die Aufträge betrafen einfachere Maßnahmen der Straßenreparatur, zu denen Oberflächenbehandlung und Flicken der Straßenoberfläche und die Rissesanierung gehören, sowie die Belieferung mit Bitumenemulsion oder Splitt. Die Auftragsvolumina lagen laut Amt zwischen 40.000 und 200.000 Euro. Die Verstöße spielten sich ausschließlich in östlichen Bundesländern ab. Zum einen gab es Gebietsaufteilungen, die auch auf einer Landkarte festgehalten wurden. Bei ausstehenden Ausschreibungen sollte dasjenige Unternehmen, dem der Landkreis zufiel, zum Zuge kommen. Im Vorfeld sprachen die Unternehmen – teilweise unter Verwendung einer Codesprache – ab, wer am Bieterverfahren teilnimmt und über welchem Mindestpreis die Schutzangebote liegen müssen. In anderen Fällen gab es persönliche und telefonische Absprachen, um zu klären, wer an einer Ausschreibung interessiert sei, wer diese gewinnen soll. Auch da gab es Vorgaben zu den Mindestpreisen und Schutzangeboten. Sämtliche Verfahren konnte das Bundeskartellamt im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abschließen. Im Rahmen der Bußgeldfestsetzung fand Berücksichtigung, dass die Bitunova mit dem Amt im Rahmen eines Kronzeugenprogramms kooperiert hat.
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