Wie das Gericht mitteilt, hätte die Kommission die Beihilfe nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigen dürfen. Insofern habe Ryanair hinreichend darlegen können, dass sie Bedenken hätte haben müssen. Diese hätten die Einleitung des Prüfverfahrens gerechtfertigt. Das EuG führt weiter aus, dass es zumindest fraglich war, ob die gewährte Umstrukturierungsbeihilfe dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht wird. Insbesondere sollten diesem Erfordernis zufolge „alle staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers zusichern“, so der EuG in seiner Urteilsbegründung. In dem Beschluss deute indes nichts darauf hin, dass die eine derartige Prüfung vorgenommen hätte. Das EuG stellt allerdings klar, dass Ryanair den Kommissionsbeschluss zugunsten von Condor nur hinsichtlich ihrer Verfahrensrechte im förmlichen Prüfverfahren wahren will. Die irische Fluggesellschaft habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt sein könnte und somit von dem Beschluss auch individuell betroffen sei. Heißt auch: Die Kommission könnte unter Umständen einen neuerlichen und gleichlautenden Beschluss – dann unter Beachtung der Formalia – erlassen.
Ryanair mit vielen Klagen unterwegs
Die Bundesrepublik hatte Condor eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro gewährt, die die EU-Kommission im Juli 2021 auch genehmigt hatte. Mit der staatlichen Unterstützung sollte die ehemalige Thomas-Cook-Tochter die Umstrukturierung bewältigen und ihr Geschäft fortsetzen können. Nach der Insolvenz von Thomas Cook hatte es wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben. In einem anderen Verfahren hatte Ryanair die Corona-Beihilfen zugunsten von Condor zu Fall gebracht, in dem Fall kam es dann zu einem neuerlichen Beschluss der EU-Kommission, mit dem diese Beihilfen gewährt wurden. Eine weitere Klage der irischen Fluggesellschaft gegen ein Rettungsdarlehen in Höhe von 380 Millionen Euro hatte das EuG abgewiesen. In einem anderen Fall hatten Ryanair und Condor sogar noch auf derselben Seite gestanden – sie wehrten sich seinerzeit gegen staatliche Zuschüsse zugunsten der Lufthansa. Letztere hat das Geld bereits zurückgezahlt.
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