167.085 Mitglieder verzeichnen die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Das sind sieben weniger als im Vorjahr. Geringfügige Zuwächse gibt es bei den Frauen: Mit Stichtag 1. Januar 2022 sind in der Bundesrepublik 60.057 Rechtsanwältinnen zugelassen, 2021 waren es noch 59.466 gewesen. Gut 36 Prozent der Anwaltschaft sind damit weiblichen Geschlechts. Eine durchaus bemerkenswerte Verschiebung ergibt sich im Jahresvergleich zugunsten der Syndizi.
Nochmals ein Plus von 8,5 Prozent bei Syndizi
Während die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt und Rechtsanwältin um knapp 2.000 auf jetzt 142.822 zurückgingen, gibt es in Deutschland jetzt 5.149 „reine“ Syndikusrechtsanwälte und -anwältinnen, das sind gut 700 mehr als noch zum 1. Januar 2021. Einen Zuwachs um rund 1.100 verzeichnen die Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung auf jetzt gut 17.600. Die Gesamtzahl der Syndizi ist gegenüber dem Vorjahr folglich um rund 8,5 Prozent gestiegen, bereits im letzten Jahr gab es einen Sprung um circa zehn Prozent gegenüber 2020. Ein weiterer Trend der letzten Jahre findet seine Bestätigung: Immer mehr Frauen entdecken den Beruf Syndikusrechtsanwältin für sich. 45 Prozent der doppelt zugelassenen und knapp 58 Prozent der reinen Syndizi sind weiblichen Geschlechts.
Arbeitsrecht bleibt beliebteste Spezialisierung
Auch die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte nimmt weiter zu. So gab es zum Stichtag knapp 46.000 Fachanwälte, davon knapp 15.000 Fachanwältinnen. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind knapp 28 Prozent Spezialistinnen und Spezialisten mit entsprechendem Titel. Die meisten Vertreter verzeichnet dabei das Arbeitsrecht mit gut 11.000, gefolgt vom Familienrecht mit gut 9.000. Diese Fachanwaltschaft weist mit knapp 60 Prozent den höchsten Frauenanteil auf.
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