BaFin kündigt strengere Prüfung von Reverse-Factoring an

Wie die Bundesagentur für Finanzaufsicht in einer Presseaussendung meldet, wird sie in den Konzernabschlüssen des Jahres 2021 einen besonderen Fokus auf Lieferkettenfinanzierungen – sogenanntes „Reverse-Factoring“ – legen. Sie ist ab 2022 allein für die Bilanzkontrolle zuständig.
vom 3. Dezember 2021
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BaFin kündigt strengere Prüfung von Reverse-Factoring anWie die Bundesagentur für Finanzaufsicht in einer Presseaussendung meldet, wird sie in den Konzernabschlüssen des Jahres 2021 einen besonderen Fokus auf Lieferkettenfinanzierungen – sogenanntes „Reverse-Factoring“ – legen. Sie ist ab 2022 allein für die Bilanzkontrolle zuständig.
Beim Reverse-Factoring treffen Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung dahingehend, dass eine dritte Partei die Schuld des Käufers begleicht. Die BaFin will laut eigenen Angaben genau prüfen, ob Unternehmen diese Reverse-Factoring-Transaktionen korrekt in den Bilanzen und Kapitalzuflussrechnungen abbilden. Außerdem wird sie Lageberichte und Anhang nach den erforderlichen Angaben abklopfen. Die Bundesagentur richtet sich dabei nach den Vorgaben des International Financial Reporting Standards Interpretations Commitee.
 

Corona, Klima, Kreditausfälle

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte auch wirklich vorhanden sind – das ist eine unmittelbare Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal. Die BaFin beschränkt das in ihrer Mitteilung auf „begründete Einzelfälle“. Achten möchte sie in diesem Zusammenhang darauf, ob Unternehmen „nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen“ vorlegen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verlangt zudem, dass die nationalen Aufsichtsbehörden verstärkt die Auswirkungen der Corona-Pandemie, klimabezogene Risiken und erwartete Kreditausfälle in Augenschein nimmt.
 

BaFin allein zuständig

Die Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes wird die BaFin kontrollieren. Ab Januar 2022 trägt sie dafür die alleinige Verantwortung. Auf der Basis des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird in der Bundesrepublik dafür das bisher zweistufige System der Bilanzkontrolle auf ein einstufiges umgestellt. Bisher waren auf Stufe 1 Anlass- und Stichprobenprüfungen Aufgabe der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Die BaFin kam auf der zweiten Stufe immer nur dann ins Spiel, wenn Unternehmen nicht kooperierten, nicht einverstanden mit dem Prüfergebnis der Stelle waren oder wenn sie selbst erhebliche Zweifel an Durchführung oder Ergebnis der Prüfung hatte. Um die Aufgabe stemmen zu können, hat die Bundesagentur laut eigenen Angaben in ihrem Hause die Gruppe „Bilanzkontrolle“ eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen soll. Bildnachweise: © IMAGO / Susanne Hübner

Beitrag von Alexander Pradka

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