AC Milan: In der Serie A erfolgreich, mit Markenklage unterlegen

Wenn zwei Marken sich begegnen, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben, kann ein Streit trotzdem vor dem EuGH landen. Worauf kommt es an? Wann ist eine Verwechslungsgefahr vorhanden?
vom 12. November 2021
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AC Milan: In der Serie A erfolgreich, mit Markenklage unterlegenWenn zwei Marken sich begegnen, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben, kann ein Streit trotzdem vor dem EuGH landen. Worauf kommt es an? Wann ist eine Verwechslungsgefahr vorhanden?
Hier der große AC Milan, einer der erfolgreichsten Fußballvereine der Welt und nach einer gewissen Dürreperiode inzwischen wieder zurück in der Spitzengruppe des italienischen Fußballs. Dort eine Handels- und Dienstleistungsgesellschaft in Nürnberg mit dem Namen InterES. Dass sich diese beiden einmal vor Gericht treffen würden, war nicht unbedingt vorherzusehen – und diese Tatsache hat auch nichts damit zu tun, dass die deutsche Gesellschaft den Namen des großen Mailänder Stadtrivalen Inter Mailand verwendet.
 

Ausgerechnet Schreibwarenartikel

Um einen Namen, genauer um eine Marke, ging es in dem Fall, den der Europäische Gerichtshof gerade entschieden hat, aber schon: InterEs vertreibt nämlich Schreibwarenartikel unter der Marke „milan“. 1984 hatte sie diese bereits angemeldet, 1988 war sie eingetragen worden. Knapp dreißig Jahre später, im Februar 2017, beantragte nun der AC Milan gemäß der Unionsmarkenverordnung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union für ein Bildzeichen. Dieses sollte aus dem Wappen des Vereins bestehen, typisch in schwarz-weiß-rot, sowie aus dem in stilisierter Schrift hinzugefügten „AC MILAN“. Verwendung finden sollte diese Marke nun just – Leser und Leserin ahnen es – auf Schreibwarenartikeln. rtum, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
 

Was dominiert bei Wort- und Bildmarke?

Die InterES erhob Widerspruch gegen die beantragte Registrierung, die EUIPO gab dem vollumfänglich statt. Der AC Milan erhob daraufhin Klage gegen diese Entscheidung. Der EuGH stellte zunächst einmal fest, dass die Schreibwarenmarke „milan“ als die ältere in Deutschland ernsthaft benutzt worden ist. Und dies sowohl in ursprünglicher als dann auch in abgewandelter Form: Hinzugekommen war über die Jahre ein Bildelement, das den Kopf einer „Art Raubvogel“ zeigt. Dieses Bildelement sei zwar nicht zu vernachlässigen, aber doch auch nicht so dominierend, dass es die Unterscheidungskraft des älteren Wortelements beeinflussen könne.
 

Phonetik und Verwechslungsgefahr

Was nun die Kombination aus Wappen des Vereins als Bildmarke und dem Schriftzug angeht, hob das Gericht hervor, dass das Bild zwar eine gewisse Rolle spielt, das Wortelement aber die meiste Beachtung finden und damit dominieren wird. Man kann natürlich nun auf die Idee kommen und argumentieren, dass der Fußballverein auch in der Bundesrepublik sehr bekannt ist und insofern seitens des Publikums auch ein klarer Rückschluss auf den AC Milan erfolgt. Eine Verwechslungsgefahr bestünde dann ja nicht. Das entkräftet der EuGH in dreierlei Hinsicht: Phonetisch seien die Zeichen fast identisch, zum Zweiten weisen beide Zeichen auf die Stadt Mailand hin und nur ein Teil des Publikums wäre gedanklich sofort beim Fußballverein. Darüber ließe sich noch diskutieren. Was nicht zu ändern ist: „milan“ ist als Marke schlicht älter – und es ist bei der Entscheidung nur die Bekanntheit der älteren Marke zu bewerten. Die Klage hat der EuGH abgewiesen. Muss der AC Milan also wieder auf dem grünen Rasen gewinnen.
(Europäischer Gerichtshof, Az T-353/20)Bildnachweise: © IMAGO / HochZwei/Syndication

Beitrag von Alexander Pradka

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