8. März ¬– Internationaler Frauentag: Gender-Gap bei Unternehmensjuristen gewaltig

Hays und das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen haben 2021 Daten für den „Gehaltsreport Inhouse Legal“ gesammelt. Dabei kam unter anderem heraus: Die Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau sind immer noch groß. Vor allem bei steigender Berufserfahrung geht die Schere auseinander. Dafür gibt es kein schlagkräftiges Argument.
vom 8. März 2022
image

Durchschnittlich 17 Prozent mehr bekommen angestellte Unternehmensjuristen als ihre Kolleginnen. Auch bei den Leiterinnen und Leitern der Rechtsabteilungen, den General Counsel, liegt der Lohnunterschied im Schnitt bei rund 17 Prozent. Interessant sind die Schwankungen, wenn der Blick auf die Berufserfahrung fällt. 

 

Lohnunterschied bis zu 21 Prozent

ADazu sagt Dennis Groetzner, Senior Abteilungsleiter bei Hays und fachlicher Begleiter der Studie: „Bei den General Counsel mit einer Berufserfahrung von sechs bis zehn Jahren beträgt der Gender Gap 7,6 Prozent. Mit Berufserfahrung elf bis 15 Jahre nähern sich die Geschlechter sehr stark an, der Gap liegt nur noch bei gut zwei Prozent. Dann wachsen die Unterschiede beträchtlich. Mit einer Berufserfahrung von über 16 Jahren steigt der Lohnunterschied bis auf knapp 21 Prozent.“ 

 

Gesamtsituation in Deutschland

Zum Vergleich: Insgesamt liegt der Gender Pay Gap in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent. Die Zahlen des hier untersuchten Berufsbilds folgen also durchaus dem allgemeinen Trend. Je höher der Betrachter in den Gehaltsklassen nach oben steigt, desto weiter klafft die Schere auseinander: Etwa 3,9 Millionen aller Berufstätigen verdienen hierzulande nach Angaben des Statistischen Bundesamts monatlich 5.100 Euro brutto oder mehr. Männeranteil: 79,5 Prozent. Bei den Spitzenverdienern, die monatlich 12.100 Euro brutto oder mehr beziehen, ist dieser noch höher und liegt bei 87,3 Prozent. 

 

Rechtfertigung gibt es keine

Gleiche Zahl an Berufsjahren, gleiche Position – und trotzdem derartige Gehaltsunterschiede? Dafür gibt es keine sinnvolle Begründung. Offenbar ist unsere Gesellschaft doch noch nicht so „modern“, wie von vielen angenommen. Das gilt nach wie vor auch für die Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten. Es braucht offensichtlich tatsächlich gesetzlicher Quotenregelungen, um hier Besserungen herbeizuführen. Eigentlich ist das ein Armutszeugnis. Aber vielleicht schaffen es die auf diese Weise herbeigeführten „Mixed Boards“, eine neue Unternehmenskultur zu schaffen. Auch wenn es auf diese Weise noch ein weiter Weg ist.
In der kommenden Ausgabe des unternehmensjurist ist der große Gehaltsreport Inhouse Legal Titelthema. Auf zwölf Seiten berichten wir über aktuelle Entwicklungen und liefern konkrete Zahlen. Im Leitartikel vertiefen wir das Thema „Mixed Boards“.

 

Bildnachweise: © Unsplash / Christina @ wocintecchat

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250120_News_Syndikus_beA_US_ron-dyar
Keine Pflicht zur Nutzung des beA
Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können im Rechtsverkehr das eigene elektronische...
Airbag macro of an airbag sign on a dashboard PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xldambiesx 767224
EuGH mit weiter Auslegung des Herstellerbegriffs
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um einen fehlerhaften Airbag zum Herstellerbegriff geäußert – und dies ganz im Sinne des Verbraucherschutzes....
2018, 24. Spieltag, SV Werder Bremen - Hamburger SV, im Weserstadion Bremen
„Hochrisikospiele“: Deutsche Fußball Liga scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen...