5G-Frequenzvergabe 2019 war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen rechtswidrig war. Damit steht fest, dass die Politik auf eine unabhängige Behörde in unzulässiger Weise Einfluss genommen hat.
vom 30. August 2024
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Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne vor fünf Jahren Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Wie die dpa aktuell mitteilt, hatten sie sich in dem Zusammenhang zu Mindestausbauzielen verpflichtet. Bis Ende 2022 sollten 98 Prozent der Haushalte in der Bundesrepublik mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgt werden. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund. Diese Regelung oder zumindest strengere Vorgaben hätten indes kleineren Anbietern, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen, weil sie gegenüber den Großen eine stärkere Position erhalten hätten. Verantwortlich zum damaligen Zeitpunkt war das Bundesverkehrsministerium unter dem CSU-Politiker Andreas Scheuer. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel zogen deshalb vor Gericht. Der Vorwurf lautete auf Verfahrens- und Abwägungsfehler bei den Vergabe- und Auktionsregeln und damit letztlich auf eine rechtswidrige Einflussnahme seitens der Politik auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion.  

 

„Schallende Ohrfeige für Scheuer“

Der Rechtsstreit war bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen, von dort war dieser allerdings 2021 wieder zurück nach Köln zum Verwaltungsgericht gegangen. Das Urteil bestätigt nun den Vorwurf eines politischen Deals. Das Bundesverkehrsministerium forderte von den Netzbetreibern harte Ausbauziele, behandelte selbige im Gegenzug aber milde beim Thema Netzvermietung. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben bezeichnete den Urteilsspruch gegenüber der dpa als „nächste schallende Ohrfeige“ für den ehemaligen Bundesverkehrsminister. Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. „Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter“, so Houben.

 

Stärkung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt

Freenet bedauerte, dass die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung dir für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen könne. Nun stehe aber der einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. „Wir setzen auch vor dem laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit dem Urteilsspruch verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt. Eine Stärkung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt sieht auch Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung der EWE Tel. Er geht davon aus, dass „die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen – insbesondere die fehlende Diensteanbieterverpflichtung – aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten.“

 

 

Copyright Bild: IMAGO / Panthermedia

Beitrag von Alexander Pradka

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