Das sind bei weitem nicht alle: Zum Startzeitpunkt unterwerfen sich 17 Mitgliedstaaten der Rechtsprechung des EPG. Neben der Bundesrepublik sind dies Österreich, Slowenien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, aus Skandinavien Dänemark und Schweden, dazu Finnland, die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, Italien, Portugal, Malta sowie Bulgarien. Das Verfahren steht auch den anderen EU-Mitgliedsländern offen, diese können sich zu einem späteren Zeitpunkt noch anschließen. In sämtlichen teilnehmenden Ländern gibt es nun erstinstanzliche Kammern, in Deutschland befinden sie sich in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. 85 Richterinnen und Richter sind ausgewählt und ernannt worden. Präsident des Berufungsgerichts in Luxemburg ist der Deutsche Dr. Klaus Grabinsiki, ehemals Richter am Bundesgerichtshof.
Nationale Gerichte bleiben bestehen
Die nationalen Gerichtsbarkeiten bleiben bestehen, das EPG tritt neben sie. Nationale und europäische Rechtsprechung sollen sich künftig ergänzen. Die deutschen Gerichte bleiben weiterhin für Streitigkeiten über deutsche Patente zuständig, die vom Deutschen Marken- und Patentamt nach dem Patentgesetz erteilt worden sind. Während einer Übergangszeit können auch Klagen aus Europäischen Bündelpatenten vor den nationalen Gerichten geführt werden.
Buschmann: Stärkung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagte in einer Stellungnahme zur Arbeitsaufnahme des EPG: „Der Start des Einheitlichen Patentgerichts und des EU-Einheitspatents stärken die Zukunftsfähigkeit und die Innovationskraft in Deutschland und Europa. Die Umsetzung der Reform ist ein besonderes Beispiel für eine gelungene europäische Kooperation.“ Mit der Einführung des EU-Einheitspatents werde ein neues Instrumentarium geschaffen, von dem innovative und Industrien und gerade kleine und mittlere Unternehmen in Europa profitierten. „Denn sie können in erheblichem Umfang Aufwand und Kosten sparen“, so Buschmann. Laut Angaben des Bundesjustizministeriums bietet das EU-Einheitspatent Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5.000 Euro für die ersten zehn Jahre Laufzeit. Auch die Rechtsdurchsetzung gestaltet sich einfacher und kostengünstiger, denn die Verletzung eines Patents kann jetzt in einem einheitlichen Verfahren mit Wirkung für alle teilnehmenden Staaten unterbunden werden. Und die Wirksamkeit eines Schutzrechts lässt sich ebenfalls mit Wirkung für alle teilnehmenden Länder überprüfen. So können Unternehmen im gemeinsamen Markt ihre wirtschaftliche Entscheidung auf rechtssicherer Basis treffen.
In der aktuellen Ausgabe des In-house Counsel berichten wir im Titelthema (IP-Recht) ausführlich über das EU-Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht, im Artikel Das neue Einheitspatent – Grenzüberschreitender Schutz.
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