ESG erfolgreich in Unternehmen etablieren

Am 12./13. September fand der vom Deutschen Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen initiierte Zertifikatslehrgang „ESG für Recht und Compliance“ statt. Die Hybridveranstaltung – in Präsenz in Frankfurt am Main und digital – lieferte kompakt essenzielles Know-how aus Theorie und Praxis.
vom 13. November 2024
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Den ersten Tag gestaltete die Sozietät Dentons mit den Referenten Dr. Robert Weber, Partner und Co-Head Corporate/M&A, Dr. Christian Schefold, Partner und Co-Head Compliance and Investitgations, Oliver Dreher, Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Dr. Benjamin Lotz, Counsel, Intellectual Property and Technology. ESG steht nicht nur im Fokus der Öffentlichkeit, sondern auch im Interesse existierender und potenziell neuer Mitarbeiter sowie von  Investoren und Stimmrechtsberatern. Insofern ist es ein Thema, das auf oberster Führungsebene anzusiedeln ist und umso wichtiger sind Berichterstattung und Kommunikation. Die wachsende Regelungsdichte engt die Handlungsspielräume von Unternehmenslenkern ein. Folge sind Legalitätspflicht und Legalitätskontrollpflicht. Die Einbeziehung von Sozial- und Umweltfaktoren in das interne Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) muss gelingen. Das entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Wie wichtig das Thema für Unternehmenslenker ist, zeigt die Tatsache, dass börsennotierte Unternehmen zunehmend die Verwirklichung von ESG-Zielen in der variablen Vorstandsvergütung honorieren. Dort kommt auch der Aufsichtsrat ins Spiel, der zusätzliche Aufgaben hinsichtlich Personalauswahl und Beratungs- sowie Überwachungspflichten bekommt. Einen anderen Stellenwert haben ESG-Themen auch deshalb bekommen, weil sich die Verantwortung über die Grenzen des eigenen Unternehmens auf Lieferanten und Vertriebspartner verschoben hat. Unternehmen müssen hier insbesondere auf die Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie der EU ab 2026 vorbereitet sein und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlich normierten Anforderungen im Blick behalten. Die Referenten nahmen auch die Perspektive von Banken und Investoren ein und berichteten zum Status quo der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Ein Schwerpunkt wurde auf den Komplex „Greenwashing“ und die damit verbundenen Risiken gelegt. Den Ball nahm Dr. Yvonne Kölsch, Senior Legal Counsel Corporate & General Legal Affairs bei der ING-DiBa AG, auf. Sie berichtete im Detail über Sanktionen bei in diesen Fällen einschlägigen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)  und stellte vor, welche Maßnahmen die Bank ergreift, um solche zu vermeiden.  Die Dentons-Vertreter wiesen darauf hin, dass Verstöße häufig mit der fehlenden Sensibilisierung zu tun haben, seltener mit bewussten Täuschungen. Insofern seien auch redliche Unternehmen gefährdet, in die Spirale zu geraten. Im Erfahrungsbericht von Dr. Tobias Hemler, General Counsel Koelnmesse GmbH, ging es um die strategische Komponente von ESG, also: Wie lässt es sich in Unternehmenskultur, in vorhandene Prozesse und Strukturen integrieren? Wie lassen sich Zuständigkeiten sinnvoll regeln? Wann betritt die Rechtsabteilung das Spielfeld? Auf das Spezialthema CSRD ging Jonas Oetken, Compliance Director Otsuka Holdings Europe, ein. Ausgehend von der Fit Gap Analysis mit Orientierung an den Zielsetzungen des europäischen „Green Deals“ gelang dort mit der Kombination aus wissenschaftlichen Analysen und Stakeholder-Befragungen (doppelte Wesentlichkeitsanalyse, „Double Materiality Assessment“) die Integration in unternehmerische Strategie und Prozesse.              

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

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