Der Blick geht nach vorne

Was bewegt deutsche Rechtsabteilungen Mitte 2022? Die Themenpalette ist bunt, wie die Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristenkonferenz des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen in Berlin gezeigt hat. Um die Pandemie ging es fast gar nicht mehr, um den Krieg in der Ukraine schon. Es wurden aber andere Schwerpunkte gesetzt als bei den Veranstaltungen der jüngeren Vergangenheit.
vom 8. April 2022
image

Gut 51 Vortragende präsentierten an zwei vollgepackten Tagen die zurzeit wichtigsten Aspekte, mit denen sich Unternehmensjuristinnen und -juristen derzeit beschäftigen. Knapp 200 Gäste nahmen die Gelegenheit war, sich in der Bundeshauptstadt auf den aktuellen Stand zu bringen und Meinungen zu den Entwicklungen in der deutschen Wirtschaft sowie am Rechtsmarkt auszutauschen. Stets besonders wichtig ist allerdings auch das Networking in entspannter Atmosphäre, das nach Jahren der Online-Konferenzen vom heimischen oder Büroschreibtisch aus bisweilen noch etwas ungewohnt ist, aber umso intensiver gelebt wird. Abseits der Konferenzsäle wurde viel gesprochen über die bisweilen unwirklich erscheinenden Veränderungen auf der Weltbühne in den vergangenen sechs bis 24 Monaten.

 

Es sind Krisenzeiten und am russischen Krieg gegen die Ukraine kommt niemand vorbei. Es gibt schließlich unmittelbare Auswirkungen für deutsche Unternehmen und damit auch für die Rechtsabteilungen, Unternehmensjuristinnen und -juristen. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Fragen, wie also beispielsweise mit den Sanktionen umzugehen ist oder was mit bestehenden Verträgen geschehen soll – unter Berücksichtigung aller Konsequenzen wohlgemerkt –, sondern auch um eine moralisch-ethische Komponente. Die wiederum wirkt sich aus auf die Weichenstellungen für die Zukunft, auf die strategischen Ausrichtungen.

 

Allen ist klar, dass künftig mehr Diversifi kation das Motto sein muss, um Risiken für das eigene Geschäft zu minimieren und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld zu sichern. Die Augen richten sich unter diesem Aspekt schon auf ein weiteres Problemfeld, das schon dunkle Wolken aufziehen lässt: Wie mit China umgehen? In vielen Bereichen dürfte die Beantwortung dieser Frage möglicherweise noch schwerer fallen als im Zusammenhang mit Russland, wo Abhängigkeiten klarer umgrenzt sind als in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Reich der Mitte. Die Entwicklung ist brisant und wird Unternehmensjuristinnen und -juristen in Zusammenarbeit mit Vorständen und Geschäftsführern noch eine Weile beschäftigen.

Zu beobachten ist dabei immer auch, wie sich die Politik verhält und welche Optionen sie eröffnet, welche Wege sie vorgibt. Es gibt klare Vorstellungen in den Unternehmen: Sie wünschen sich eine engere Kooperation mit der Politik, vor allem um mehr Praxisnähe und Relevanz bei den Planungen und Umsetzungen auf Seiten des Gesetzgebers zu erreichen. In Schlagworten ausgedrückt geht es um mehr Berechenbarkeit, um mehr Transparenz und Klarheit bei der Vielzahl an Regulierungen, die aktuell noch im Raum stehen und vielerorts auf Kritik stoßen. Das geschieht deshalb, weil sich Unternehmensjuristinnen und -juristen allzu oft fragen müssen, was eigentlich gemeint ist und wie gesetzliche Bestimmungen sich überhaupt erfüllen lassen können.

 

Konkret geht es um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz, aber auch um Entwicklungen in speziellen Rechtsbereichen wie etwa der Bekämpfung von Geldwäsche. Insbesondere die Menschen, die für die Compliance verantwortlich sind, haben bereits viel zu tun und neue Herausforderungen kommen auf sie zu. Ein anderer Fall, der die Schwierigkeiten widerspiegelt, ist der Umgang mit dem Aktiengesetz und dort insbesondere mit dem Thema virtuelle Hauptversammlung. Die Nachjustierungen, die die Bundesregierung vorgenommen hat, erfreuen in erster Linie die Beschützer der Aktionärsrechte. Unternehmensjuristinnen und -juristen zeigen sich wenig begeistert. Auch da lautet der oft gehörte Vorwurf, dass das jetzige Vorhaben realitätsfern ist und einen so hohen Aufwand für Rechtsabteilungen und Unternehmenslenker darstellt, dass die Online-Hauptversammlung eigentlich schon keine echte Alternative mehr ist und hier eine Chance verspielt wurde.

Effizienzsteigerung in der Rechtsabteilung

 

Alles wiederum kann auch die Politik nicht erreichen, wie die Besetzung von Führungsgremien mit beiden Geschlechtern zeigt. Die Einführung von Quoten wird auf Dauer nur etwas bringen, wenn sie eine Veränderung der Unternehmenskultur einläutet und sogenannte Mixed Boards schrittweise eine größere Beteiligung der Frauen bewirken. Breiten Raum nahm auf der Rechtsabteilung und Unternehmensjuristenkonferenz das Thema Legal Operations ein, immer verbunden mit der Frage, wie sich die Effizienz der Arbeit in der Rechtsabteilung steigern lässt. Die Diskussion läuft vor dem Hintergrund, dass sich Law Departments zunehmend emanzipieren, die Rolle als reiner Problemlöser abstreifen und mehr in die strategischen Entwicklungen eingebunden werden. Das bringt neue Herausforderungen und Aufgabenstellungen mit sich – nicht unbedingt ist es aber so, dass deshalb gleich mehr Personal vorhanden ist. Den Spagat zu schaffen, ist nicht einfach. Oft gehört ist der Begriff Effizienzsteigerung. Und der wiederum führt zum nächsten beherrschenden Thema in den letzten Jahren: Digitalisierung.

Wie sehr kann sie dazu beitragen, die Tätigkeit von Unternehmensjuristinnen und -juristen zu unterstützen, zu vereinfachen, Freiräume zu schaffen, um sich auf die wesentlichen Fragestellungen zu konzentrieren? Was lässt sich möglicherweise inhouse steuern, an welchen Stellen ist es ratsam, auf externe Dienstleister zu setzen? Tools gibt es mittlerweile viele und Unternehmen müssen darauf achten, maßgeschneiderte Lösungen für ihre spezifischen Aufgaben entwickeln zu können. Wie in vielen anderen Segmenten ist der Mittelweg richtig, der hier bedeutet, auf hybride Lösungen zu setzen. Stichwort Personal: Das beschäftigt insbesondere Leiter und Leiterinnen von Rechtsabteilungen, General Counsel.

Die richtige Mitarbeiterin und den richtigen Mitarbeiter zu finden, ist in den letzten zehn bis zwanzig Jahren schwieriger geworden, der „War for Talents“ ist auch im Rechtsmarkt voll entbrannt. Großkanzleien locken schon frisch gebackene Absolventen mit nachgerade astronomischen Summen. Aus Unternehmen vernimmt der Beobachter aber durchaus Töne, dass Kandidaten die Tätigkeit im Betrieb bevorzugen. Die Work-Life-Balance sei häufig besser und die Identifikation mit einer Marke beeinflusse die Entscheidung für diese Seite des Schreibtischs. Was steht sonst auf der Agenda? Themen, die die Wirtschaft bewegen – und unmittelbare Auswirkungen auf die Aufgabenbereiche in der Rechtsabteilung haben – wie etwa ESG oder CSR.

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Twitter Illustrations The X app, formerly Twitter is seen on the Apple App Store is seen in this photo illustration on 1
Der Arbeitstag ist eigentlich zu kurz
Der dritte General Counsel Kongress des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen in Berlin hat wieder gezeigt: Die Anforderungen...
ChiefComplianceOfficerKongress
Vom Bedenkenträger zum Business-Partner
Das Thema Compliance wird immer wichtiger. Das unterstreichen unter anderem die Ergebnisse des aktuellen Kanzleimonitors, erschienen im Herbst 2023. 55...
general_counsel_22_tf-1414-1024x683
Zwischen Krise und Zukunftssicherheit
Nach dem Digital Opening Mitte Januar fand am 14. und 15. März in Frankfurt am Main erstmals der Deutsche General Counsel Kongress in Präsenz statt. Die...